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Thema: Nicht abziehbare Vorsteuer - Telefonkosten

  1. #1
    TP-Junior Warren72 macht alles soweit korrekt
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    Nicht abziehbare Vorsteuer - Telefonkosten

    Hallo zusammen,

    ich habe auf den ersten Blick nichts zu meinem Thema gefunden. Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen, da ich meinem Steuerberater misstraue.

    Ich bin seit 2004 selbständig als Logistikberater. Bis Ende 2005 habe ich im home-office gearbeitet und u.a. auch viel telefoniert.

    Die Telekomrechnungen liefen zur dieser Zeit auf den Namen meiner Frau. Nun meint mein Steuerberater, die Rechnungen seien nicht vorsteuerabzugsfähig, weil der Name meiner Frau auf den Rechnungen ausgewiesen war und nicht meiner.

    Stimmt das so? Auch, wenn nur ICH die Gespräche nachweislich geführt haben kann und zwar geschäftlich? Und unsere Wohnung gleichzeitig Betriebsstätte war? Wir verheiratet sind?

    Über Infos freue ich mich sehr. Danke im voraus.

    Timo

  2. #2
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    Dein Steuerberater hat recht, leider.

    Ich hab auch Anschaffungen vor der Gewerbegründung für das Gewerbe, die auf den Namen meines Mannes laufen, immerhin war er zu dem Zeitpunkt Alleinverdiener. Deswegen nix mit Vorsteuer.

  3. #3
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Aber trotzdem als Betriebsausgaben abzugfähig, wenn nachgewiesen werden kann, das die Leistung für betriebliche Zwecke genutzt wurde...
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  4. #4
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    Smile

    [OT]
    Zitat Zitat von Warren72
    da ich meinem Steuerberater misstraue.
    Das ist keine Basis für eine Zusammenarbeit bei so einem sensiblen Thema wie Einkommen/Steuer
    Selbst wenn er jetzt Recht hatte, du ihm aber anscheinend nicht wirklich traust, solltest du schnell den Stb. wechseln.
    Vertrauen ist sehr, sehr wichtig für diesen Bereich
    [/OT]

  5. #5
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von Thomas
    [OT]

    Das ist keine Basis für eine Zusammenarbeit bei so einem sensiblen Thema wie Einkommen/Steuer
    Selbst wenn er jetzt Recht hatte, du ihm aber anscheinend nicht wirklich traust, solltest du schnell den Stb. wechseln.
    Vertrauen ist sehr, sehr wichtig für diesen Bereich
    [/OT]
    [OT]
    ich wollte es nicht gesagt haben...
    [OT]
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  6. #6
    TP-Senior wiantomi macht alles soweit korrekt
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    Hallo!
    Bei uns lauten die Rechnungen auch auf meinen Mann. Ich gebe 20% als Unkosten an und ziehe darauf die Vorsteuer. Bis 100 EUR gilt doch eine Rechnung als Kleinstrechnung und muss nicht auf den Unternehmer ausgestellt werden. Das ist zumindest meine Sicht der Dinge und es hat auch noch niemand gemeckert. Rein vom Gerechtigkeitssinn finde ich das auch in Ordnung. Über Infos dazu freue ich mich.

    Grüsse!
    wian

  7. #7
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Auf den Rechnungen steht aber eine Anschrift drauf, und somit ist m.E. der VoSt-Abzug nicht zulässig.

    Kleinbetragsrechnungen unter 150,- (ab 2007) sind zwar die Voraussetzungen des §14 (4) UStG nicht zu erfüllen, aber wenn eine Anschrift drauf steht, und diese falsch ist, also nicht die Anschrift des Unternehmers ist, dann ist der VoSt-Abzug m.E. nicht möglich.

    Gruß
    Matthias
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  8. #8
    TP-Junior Warren72 macht alles soweit korrekt
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    >Kleinbetragsrechnungen unter 150,- (ab 2007) sind zwar die >Voraussetzungen des §14 (4) UStG nicht zu erfüllen, aber wenn eine >Anschrift drauf steht, und diese falsch ist, also nicht die Anschrift des >Unternehmers ist, dann ist der VoSt-Abzug m.E. nicht möglich.

    Hallo,
    das gibt mir zu denken. Denn die Anschrift auf den Rechnugen war tatsächlich auch jene, die als Betriebsstätte gültig war. Nur allein der Name ist der meiner Frau. Alles ein wenig unklar.

    Vielen Dank bisher trotzdem für die Beiträge!!!

    Timo

  9. #9
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von Warren72
    Nur allein der Name ist der meiner Frau.
    Und das ist das Problem...

    Die Rechnung muss auf dich lauten...
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  10. #10
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    Ich will nicht kleinlich sein:

    wie verhält es sich, wenn meine Frau mir nachträglich eine Rechnung für Telefonkosten stellt, da ich ihren Anschluss benutzt habe?

    Sie hat auch ein kleines Gewerbe angemeldet und darüber hinaus waren wir zu diesem Zeitpunkt noch nicht verheiratet.

    Ist so etwas denkbar?

  11. #11
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Deine Frau Könnte Dir jetzt quasi eine Rechnung schreiben in der Art wie:

    Für die Nutzung des Telefonanschlusses in der Zeit vom ... bis... berechne ich Ihnen ...€.

    Dies wäre dann allerdings erst in 2007 Aufwand für dich. (Ich unterstelle, das du deinen Gewinn nach §4 Abs. 3 EStG ermittelst, also Einnahmeüberschussrechnung). Hier gilt das Zu-und-Abfluss-Prinzip.

    Aber bei deiner Frau stellt das ganze dann natürlich eine Einnahme da...
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  12. #12
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    Zitat Zitat von MaWeSol
    Aber bei deiner Frau stellt das ganze dann natürlich eine Einnahme da...
    ... und dann stellt sich die Frage ob sie die Kosten als Ausgabe buchen kann und warum sie das dann bisher noch nicht gemacht hat.

  13. #13
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    so sieht es aus...
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  14. #14
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    Zitat Zitat von dorintia
    ... und dann stellt sich die Frage ob sie die Kosten als Ausgabe buchen kann und warum sie das dann bisher noch nicht gemacht hat.

    Sie musste nicht geschäftlich von ihrem Anschluss telefonieren.

  15. #15
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    Zitat Zitat von Warren72
    Sie musste nicht geschäftlich von ihrem Anschluss telefonieren.
    Wie will sie dir denn dann die Kosten für das nicht geschäftlich genutzte Telefon in Rechnung stellen?
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