bei notwendigem Betriebsvermögen (betriebliche Nutzung größer 50 %) besteht die Pflicht das Wirtschaftsgut in das Betriebsvermögen aufzunehmen. Ein Wahlrecht gibt es nur beim sogenannten gewillkürten Betriebsvermögen (betriebliche Nutzung zwischen 10 % und 50 %).Oder "muss" ich da ich das Fahrzeug mehr als 50% betrieblich nutze es in den Betrieb eingliedern und entweder die 1% oder die Fahrtenbuch Methode wählen....?
Gruß
Sven


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