nein.Ist das im Grunde nicht alles gleich?
1. das ist das einfachste Konto; inkl. USt- und Vorsteuerautomatik
2. dann wäre der igE steuerfrei, vgl. § 4b UStG. Dürfte aber nicht der Fall sein
3. im Prinzip das gleiche wie 1. allerdings ohne Vorsteuerautomatik
nein, auch wenn das Reverse-Charge-Verfahren für Dienstleistungen und ein innergemeinschaftlicher Erwerb bei Gegenständen im Ergebnis gleich aussehen, so gibt es doch gravierende Unterschiede.Zweite Frage: Wie werden elektronisch erbrachte Dienstleistungen aus Luxemburg (seit 1.1.07 Ebay Rechnung) richtig verbucht?
Ist das auch ein i.g.E. mit 19% UsSt. und 19% Vorsteuerabzug?
Die Dienstleistungen von im Ausland ansässigen Unternehmen werden in Kennzahl (nicht Zeile) 52, 53 und 67 eingetragen.
Gruß
Sven


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