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Thema: Fragen zum innergemeinschaftlichen Erwerb

  1. #1
    TP-Newbie thomail macht alles soweit korrekt
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    Question Fragen zum innergemeinschaftlichen Erwerb

    Hallo,

    bin Unternehmer mit UsSt.-ID und beziehe Waren aus Holland. Die Rechnung erhalte ich aufgrund meiner angegebenen UsSt-ID ohne Mehrwertsteuer.

    Mein Buchungsprogramm bietet mir für solche Käufe folgende Möglichkeiten der Auswahl beim Buchen an:

    1. I.g. Erwerb 19% / EU USt. 19% mit VSt.-Abzug 19%
    2. Steuerfreier innergem. Erwerb
    3. EU umsatzsteuerfrei mit USt.-ID Nr

    Ist das im Grunde nicht alles gleich?
    Ich muss in D 19% USt. abführen und hole es mir als 19% VSt. zurück.

    Zweite Frage: Wie werden elektronisch erbrachte Dienstleistungen aus Luxemburg (seit 1.1.07 Ebay Rechnung) richtig verbucht?
    Ist das auch ein i.g.E. mit 19% UsSt. und 19% Vorsteuerabzug?

    Vielen Dank schon mal.

    Grüße thomail

  2. #2
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    Ist das im Grunde nicht alles gleich?
    nein.

    1. das ist das einfachste Konto; inkl. USt- und Vorsteuerautomatik
    2. dann wäre der igE steuerfrei, vgl. § 4b UStG. Dürfte aber nicht der Fall sein
    3. im Prinzip das gleiche wie 1. allerdings ohne Vorsteuerautomatik

    Zweite Frage: Wie werden elektronisch erbrachte Dienstleistungen aus Luxemburg (seit 1.1.07 Ebay Rechnung) richtig verbucht?
    Ist das auch ein i.g.E. mit 19% UsSt. und 19% Vorsteuerabzug?
    nein, auch wenn das Reverse-Charge-Verfahren für Dienstleistungen und ein innergemeinschaftlicher Erwerb bei Gegenständen im Ergebnis gleich aussehen, so gibt es doch gravierende Unterschiede.
    Die Dienstleistungen von im Ausland ansässigen Unternehmen werden in Kennzahl (nicht Zeile) 52, 53 und 67 eingetragen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Newbie thomail macht alles soweit korrekt
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    Hallo Sven,

    danke für die Infos.
    Wäre dann die Buchung der Ebaykosten so richtig?

    Sonstige betriebliche Aufwendungen mit 19% UsSt. § 13b und 19% VSt.

    Grüße thomail

  4. #4
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    Sonstige betriebliche Aufwendungen mit 19% UsSt. § 13b und 19% VSt.
    hört sich gut an.
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