wie das in Österreich geregelt ist weiß ich nicht, insofern mag die Aussage auch der Internetseite sicherlich korrekt sein.
In Deutschland gilt jedoch A 184a UStR
Gruß
Sven
Elektronisch übermittelte Rechnungen ohne entsprechende Signatur sind ja nicht vorsteuerabzugsberechtigt, das gleiche soll wohl auch für per PC verschickte Faxe gelten. Nun sagte mir jedoch ein Geschäftspartner dass dies auch für Rechnungen gelte, welche per normalem Fax verschickt wurden, das ist für mich absolut neu. Beim Googlen bin ich dann auf diese Seite gestossen:
http://www.help.gv.at/Content.Node/1...e.1530000.html
auf der es heisst, Rechnungen die per Fax versendet werden, wären noch bis zum 31.12.2007 auch ohne Signatur vorsteuerabzugsberechtigt.
Bis letztem Jahr war ich noch Kleinunternehmer und musste mich darum nicht kümmern, aber was ist denn nun für 2007 korrekt? Kann ich die Vorsteuer von per Fax erhaltenen Rechnungen geltend machen?
wie das in Österreich geregelt ist weiß ich nicht, insofern mag die Aussage auch der Internetseite sicherlich korrekt sein.
In Deutschland gilt jedoch A 184a UStR
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Oops, man sollte schon genau hinsehen wo eine Info herkommt... Dass es sich um eine at-Domain handelt hatte ich gar nicht gesehen.
Aber um sicher zu gehen: Das heisst also dass eine Rechnung die über ein normales Fax an mein Fax geschickt wird zum Vorsteuerabzug berechtigt?
OK, Danke Euch.
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