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Thema: MwSt und Geldgutschein

  1. #1
    TP-Specialist Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Avatar von Stefan
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    Smile MwSt und Geldgutschein

    Hallo,

    Bin gerade auf nen Kassenbon von einem Geldgutschein gestoßen und hab' dort festgestellt, dass für die Summe des Gutscheins keine Mehrwertsteuer berechnet wurde. Klar, die wird beim Wareneinkauf berechnet.

    Aber was wäre denn jetzt wenn der Gutschein nie eingelöst wird, dann kann das Unternehmen den vollen Betrag als Gewinn buchen, was aber ja auch nicht sein kann ... oder wie läuft das ab? Andererseits ist ja fast ne Art Rückstellung, da ein sehr später Einlös ja immer noch sein kann. Klärt mich mal auf

    Überhaupt, gibt's für Gutscheine irgendwelche Sonderregeln, welche gesetzlich geregelt sind? Würd' mich mal interessieren

    Gruß Stefan

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    er wieder

    sei artig und sag, dass du das gar nicht wissen willst und hier nur Leute ärgern willst

    Hier eine Steuerdatenbank (der Test-Link in der Mitte)

    Ich hab' jetzt nicht nachgeschaut. In meinen Augen kommt eine Besteuerung erst beim Kauf zustande, da vorher noch keine steuerbare Leistung bewirkt wurde. Es mangelt am Leistungsaustausch, zumal das bloße Versprechen eines Preisrabatts mE keine Gegenleistung darstellt.
    Wenn der Gutschein verfällt hat das Unternehmen Glück gehabt.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Specialist Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Avatar von Stefan
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    Danke für den Link, ist kuhl - War auch viel über Gutscheine drinn, jedoch konnte ich nichts darüber finden, wie es bei meinem Spezialfall aussieht ...
    verfällt hat das Unternehmen Glück gehabt.
    Verfallen meinte ich ja nicht, das wäre dann ja im Stil von PrePaid Handykarten und dort gab es ja bereits Gerichtsurteile.

    Ich mein eben, wenn er eben jahrelang nicht eingelöst wurde ist das Geld ja in den Kassen des Verkäufers. Das muss er ja theorethisch für einen Wareneinkauf des Gutscheinbesitzers einkalkulieren, jedoch muss dies ja nicht zwingen der Fall sein ... deshalb oben auch der Vergleich mit der Rückstellung ...

    Preisrabatts
    Ich mein' eigentlich so Vergütungsgutscheine, so im Stil von "Media Markt, Satur, Müller 20€ Gutscheine".

    Danke noch für die Antwort,
    Gruß Stefan

  4. #4
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    ich handhabe es aus den von Sven genannten Gründen auch so, dass ich erst beim Einlösen der Gutscheine "versteuere"

    Also: Kunde kauft bei mir einen Geschenkgutschein für Betrag X €

    Wir stellen diesen Gutschein aus, kassieren die Kohle (bar oder per ec-cash) vom Kunden, tippen dieses aber nicht in die Registrierkasse ein

    Weil: ich weiß ja noch gar nicht, was der Beschenkte, der irgendwann den Gutschein bei uns mal einlöst, damit kauft. (Lebensmittel mit 7% USt. oder Getränke/Non-Food mit 19% USt.)

    Irgendwann kommt der Beschenkte mit dem Gutschein, sucht sich aus, was er haben möchte, und dann erst wird das in die Kasse auf die jeweils richtige Warengruppe eingetippt.
    Und so erscheint der Umsatz bei uns dann auch erst in diesem Moment des Gutschein-Einlösens, wird aber korrekt versteuert

  5. #5
    TP-Newbie dd69 macht alles soweit korrekt
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    Hallozusammen,

    tolles Forum, tolle Themen.
    Zu diesem habe ich eine spezielle Frage:

    Ich gebe Gutscheine aus, welche nach Kauf eines Produktes/Dienstleistung über meinen online-shop zur Auszahlung kommen. Für diese Umsätze erhalte ich eine Provision + MwSt. (GmbH)
    Meines Erachtens nach handelt es sich bei den Zahlungen an den Endkunden um eine Rabattgewährung, welche die MwSt. beinhaltet und somit Vorsteuerabzugsfähig ist.

    Ich freue mich über jede Antwort!

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