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Thema: vorauskasse in 06, lieferung in 07, wann wird versteuert?

  1. #1
    TP-Newbie julifou macht alles soweit korrekt
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    vorauskasse in 06, lieferung in 07, wann wird versteuert?

    hallo,

    ich habe einen rechner bestellt und per vorauskasse in 06 bezahlt. durch lieferschwierigkeiten bekomme ich das ding aber erst in 07, kann also auch mit der abschreibung erst in 07 anfangen. wie mache ich dann aber die ausgabe in 06 geltend???? bei EÜR gilt doch der zeitpunkt des geldflusses.

    danke!!!
    juli.

  2. #2
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    Grundsätzlich gilt der Zeitpunkt der Zahlung, aber in diesem Fall wird der Gewinn durch die Abschreibung gemindert, welche erst ab 2007 läuft.

    M-E. musst du den Betrag auf ein Forderungskonto buchen und im Januar dann auf ein Anlagekonto umbuchen... (bin mir da aber nicht 100%ig sicher)

    Gruß
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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  3. #3
    TP-Newbie julifou macht alles soweit korrekt
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    hm, ich kann nichts umbuchen da ich nur eine einfache einnahme-überschuss-rechnung mache....

    aber vielen dank!

  4. #4
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Eine Möglichkeit um deinen Gewinn in 2006 zu mindern wäre eine Rücklage gem. §7g EStG.

    Du kannst eine Rücklage i.H.v. 40% der voraussichtlichen Anschaffungskosten in 2006 bilden. In 2007 löst du diese dann wieder auf und aktivierst das Wirtschaftsgut.

    Im Jahr der Anschaffung und in den 4 folgenden Jahren kannst du dann insgesammt 20% Sonder-AfA in Anspruch nehmen, zu der normalen AfA.

    Gruß
    Matthias
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  5. #5
    TP-Newbie julifou macht alles soweit korrekt
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    ja genau, das meine ich. ich frage mich nur, ob das auch geht, wenn ich das geld ja schon 2006 bezahlt habe.

  6. #6
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Also im §7g EStG steht da nix zu drin... ist eine gute Frage... ich muss da leider passen. Sorry.

    Aber dazu kann bestimmt wer anders was sagen...


    Gruß
    Matthias
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  7. #7
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    ja genau, das meine ich. ich frage mich nur, ob das auch geht, wenn ich das geld ja schon 2006 bezahlt habe.
    entscheidend ist die Anschaffung oder Herstellung (§ 7g Abs. 3 S. 2 EStG) und Anschaffung und Herstellung werden direkt in § 9a EStDV definiert. Demnach ist der Zahlungszeitpunkt völlig irrelevant.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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