Hallo Mike,
meinem Verständnis nach ist das so in Ordnung. Du bist Rechnungssteller an deinen Kunden (so beschreibst du es), dein Geschäftspartner ist dein Lieferant, für deinen Kunden tritt er aber nur dahingehend in Erscheinung, dass er direkt an deinen Kunden und nicht an dich liefert. Demnach kannst du meiner Meinung nach entsprechend §19 UStG arbeiten.
Was ich nicht weiß, wie dein Geschäftspartner dich in Punkto Besteuerung handhabt. Nach meinem Empfinden müsste er dir die in Italien gültige Umsatzsteuer in Rechnung stellen, so wie du einem deutschen Lieferanten Umsatzsteuer zahlen müsstest.
Was meinen die Experten?
Gruß
Dominik Marquardt


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