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Thema: Problem mit Online-Shop

  1. #1
    TP-Newbie Berufsschule macht alles soweit korrekt
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    Problem mit Online-Shop

    Liebe TP-Forumler,

    ich würde mich sehr freuen, wenn man mir bei folgendem Problem helfen könnte:

    Ich führe ein Kleinunternehmen und bin gemäß gemäß § 19 Abs. 1 UStG nicht berechtigt Merhwert/Umsatzsteuer zu erheben.

    Meine Frage:

    Demnächst plane ich einen kl. Webshop zu eröffnen. Ich würde mich um den Kundenservice, die Shopverwaltung, die Bestellungen und Zahlungsverkehr kümmern, die Ware würde aber KOMPLETT von meinem Geschäftspartner aus Italien versandt, dem ich am Monatsende auch die eingenommenen Gelder (minus meiner "Vermittlungsprovision") überweise.

    In den AGB meines Shops würde ich angegeben, dass alle Preise Endpreise sind (hinzu kommt noch Versand) und dass die Umsatzsteuer gemäß § 19 Abs. 1 UStG nicht erhoben wird.

    ABER stimmt das denn auch?

    Wenn ein Kunde bei mir bestellt dann bin ja eigentlich nicht ich der "Verkäufer" sondern der Partner (ich fungiere ja nur als "Vermittler"). Für den Kunden bin ich aber der dt. Ansprechpartner und Service-Anbieter...

    WIE muss man sich da korrekt verhalten?

    Besten Dank im Vorraus!

    Mike

  2. #2
    TP-Junior dmarquardt macht alles soweit korrekt
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    Hallo Mike,

    meinem Verständnis nach ist das so in Ordnung. Du bist Rechnungssteller an deinen Kunden (so beschreibst du es), dein Geschäftspartner ist dein Lieferant, für deinen Kunden tritt er aber nur dahingehend in Erscheinung, dass er direkt an deinen Kunden und nicht an dich liefert. Demnach kannst du meiner Meinung nach entsprechend §19 UStG arbeiten.

    Was ich nicht weiß, wie dein Geschäftspartner dich in Punkto Besteuerung handhabt. Nach meinem Empfinden müsste er dir die in Italien gültige Umsatzsteuer in Rechnung stellen, so wie du einem deutschen Lieferanten Umsatzsteuer zahlen müsstest.

    Was meinen die Experten?


    Gruß
    Dominik Marquardt

  3. #3
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Zwei Frage erst mal:
    1) Fällst Du mit den Provisionen unter die 17.500 Euro Umsatz oder bleibt der gesamte erzielte / vermittelte Umsatz darunter?

    2) Wer schreibt die Rechnungen an die Kunden? Du oder Dein italienischer Partner?

  4. #4
    TP-Newbie Berufsschule macht alles soweit korrekt
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    DANKE schon mal an Euch beide!!!

    2 Antworten:

    Der Gesamt-UMSATZ bleibt unter 17.500 EURO und die Rechnungen (Bestellbestätigungen) werden von mir geschrieben.

    Mike

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