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Gruß
der Petz
Hallo,
ich bin Angestellte im ö. Dienst und zahle wg. Teilzeitarbeit keine Lohnsteuer.
Jetzt möchte ich ein Kleingewerbe anmelden, wie verhält sich denn das mit der Einkommenssteuer, werden die Einnahmen aus beiden Tätigkeiten zusammengelegt und gemeinsam versteuert?Was ändert sich auf meiner Abrechnung vom ö. Dienst?Gelten die Kinderfreibeträge für beide Tätigkeiten?
Fallen Sozialversicherungsabgaben weiterhein nur bei meiner Teilzeitstelle an oder vom Gesamtverdienst auf`s Jahr gerechnet?
Danke, Briddabrid
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der Petz
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