1) Bitte Forensuche nutzen
2) Spielt keine Rolle. Wenn auf der Rechnung der Partyservice für den Kindergeburtstag des Sohnes drauf steht sollte man sich aber schon mal eine gute Erklärung einfallen lassen
3) Forensuche
4) Als Betriebsausgabe anrechnen ist kein Thema, ausländische MwSt bekommst Du aber nicht zurück.
5) Bei Gegenständen ist meine ich 410 Euro die Grenze, aber der es geht. Auch hier wieder: Forensuche nutzen. Bei BEraterhonoraren bin ich mr nicht sicher, tendiere aber eher zu nein.


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