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Thema: Rechnungen vor Gewerbeanmeldung / Übertrag Privatvermögen auf Firma

  1. #1
    TP-Member Kugelfisch macht alles soweit korrekt
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    Rechnungen vor Gewerbeanmeldung / Übertrag Privatvermögen auf Firma

    Hi zusammen,

    ich habe jetzt zwar schon jede Menge Infos und Tipps hier bekommen, aber ein paar Fragen sind noch offen und ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen:

    1. Bevor ich das Gewerbe anmelde, muß ich einige Investitionen tätigen, z.B. Gutachten zu Produkten einholen, Beraterhonorare bezahlen, etc.. Da ich ja noch nicht angemeldet bin, sind die Rechnungen natürlich auf meinen privaten Namen ausgestellt. Kann ich die Beträge später trotzdem steuerlich geltend machen?

    2. Spielt es generell eine Rolle, ob die Rechnungen immer auf den Firmennamen ausgestellt sind oder auf den Privatnamen (bei einem Einzelunternehmen)?

    3. Ich möchte meinen bisherigen, 2 Jahre alten PKW nur noch für Firmenzwecke nutzen und entsprechend steuerlich geltend machen. Geht das und wenn ja wie? Kann ich den damaligen Kaufpreis um den bisherigen Wertverlust mindern und den Wagen dann mit der Restsumme abschreiben?
    Und muß das Fahrzeug dann umgemeldet werden, so daß der Halter geändert wird auf den Firmennamen oder kann ich das so lassen, wie es ist (Einzelunternehmen)?

    4. Wie sieht das aus, wenn ich den Wagen im Ausland auftanke? Da ich direkt an der Grenze wohne und 5km weiter deutlich billiger tanken kann, würde ich das natürlich gerne machen. Kann ich diese Tankbelege dann steuerlich ansetzen und den vollen Betrag geltend machen, auch mit ausländischer Umsatzsteuer?

    5. Da ich im ersten Jahr relativ bescheidene Umsätze erwarte, würde ich gerne so viele Anschaffungen wie möglich über die Laufzeit abschreiben und nicht direkt im 1. Jahr absetzen. Dazu gehört z.B. die Büroeinrichtung mit PC, Software etc.. Geht das oder muß ich dies im ersten Jahr ansetzen? Und wie sieht dies mit den Rechnungen zu Beraterhonoraren und Sachverständigengutachten aus?

    Vielen Dank!

  2. #2
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    1) Bitte Forensuche nutzen

    2) Spielt keine Rolle. Wenn auf der Rechnung der Partyservice für den Kindergeburtstag des Sohnes drauf steht sollte man sich aber schon mal eine gute Erklärung einfallen lassen

    3) Forensuche

    4) Als Betriebsausgabe anrechnen ist kein Thema, ausländische MwSt bekommst Du aber nicht zurück.

    5) Bei Gegenständen ist meine ich 410 Euro die Grenze, aber der es geht. Auch hier wieder: Forensuche nutzen. Bei BEraterhonoraren bin ich mr nicht sicher, tendiere aber eher zu nein.

  3. #3
    TP-Member Kugelfisch macht alles soweit korrekt
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    1) Ist jetzt klar, geht.

    2) Ist auch klar, geht ebenfalls.

    3) Geht auch, Anschaffungspreis abzüglich bish. Abschreibungen ergibt Teilwert, der dann ins Betriebsvermögen geht und ab dann abgeschrieben werden kann (Nutzungsdauer 6 Jahre).

    4) Dann kann ich aber den kompletten Betrag ansetzen, also incl. der ausländischen MWST (Vorsteuer ist egal, da ich zunächst mal als Kleinunternehmer anfangen möchte)?

    5) Ist diese 410€-Grenze ein Muß oder Wahlrecht? Also kann ich z.B. bei einer 300€ teuren PC-Software wählen, ob ich sie komplett ansetze im Jahr der Anschaffung oder muss ich das und kann nicht auf mehrere Jahre verteilen?

    Nochmals danke.

  4. #4
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    4) Dann kann ich aber den kompletten Betrag ansetzen, also incl. der ausländischen MWST (Vorsteuer ist egal, da ich zunächst mal als Kleinunternehmer anfangen möchte)?
    Exakt, der komplette Betrag geht als Ausgabe in die EÜR.

  5. #5
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    3) Geht auch, Anschaffungspreis abzüglich bish. Abschreibungen ergibt Teilwert, der dann ins Betriebsvermögen geht und ab dann abgeschrieben werden kann (Nutzungsdauer 6 Jahre).
    die pirivate Nutzungsversteuerung würde ich mir mal anschauen. Gibt genug Dateien in der Linkliste Steuerrecht in meiner Signatur zum Thema.

    5) Ist diese 410€-Grenze ein Muß oder Wahlrecht?
    ein Wahlrecht. Es wird dabei auf den Nettobetrag abgestellt.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

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