Die Leistungen der Post sind umsatzsteuerbefreit, ob das die Programme erkennen können ... meines kann es nicht, ich muss für die Ausgaben 0% eingeben, also kein Vorsteuerabzug.
Allerdings teilt die Nebenleistung das Schiksal der Hauptleistung, deswegen musst du für Post-Porto als Einnahme die USt. abführen. Drum dem Kunden das Porto + 19% berechnen oder den Diensleister wechseln.


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