Zur Berechnung der zu zahlenden Einkommensteuer werden deine gesamten Einkünfte ermittelt, also die aus deinem Angestelltenverhältnis und auch die aus deinem Gewerbe. Bis zu jährlichen Einkünften in Höhe von rund 7600 € wird keine EkSt. erhoben.
Hallo zusammen, ich bin neu hier und habe eine Frage zum Kleinunternehmen.Ich habs zwar auch schon mit der Suchfunktion versucht, aber ich hab leider viel zu wenig Zeit im Moment jeden Beitrag komplett zu lesen, deshalb wäre es superlieb wenn mir jemand helfen kann.
Es ist so, das ich seit anderthalb Jahren ein Kleinunternehmen betreibe. Die letzten Jahre habe ich allerdings noch eine Festanstellung all Vollzeitkraft gehabt und daher wenig Zeit mich um mein Unternehmen zu kümmern. Daher hatte ich eigentlich keinen Gewinn und musste somit keine Einkommenssteuer bezahlen. Das mit der Vorsteuer und den 1700 Euro ist mir auch klar.
Aber meine Frage ist folgende: Seit 1.1.2007 bin ich Teilzeitkraft, jetzt bleibt mehr Zeit fürs Unternehmen und damit steigt der Umsatz. Ich vermute, das ich monatlich 600 bis 700 Euro dort verdienen kann.Ohne Abzüge gerechnet. In meinem Angestelltenverhältniss bekomme ich 1300 brutt, das wird ja dann ganz normal versteuert.Ich habe irgendwo gelesen, das bei Kleinunternehmern die Einkommenssteuer nur fällig ist, wenn man im Jahr über 7235 Euro kommt. Bezieht sich dieser Betrag nur auf mein Kleinunternehmen, oder auch auf das Angestelltenverhältniss?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Zur Berechnung der zu zahlenden Einkommensteuer werden deine gesamten Einkünfte ermittelt, also die aus deinem Angestelltenverhältnis und auch die aus deinem Gewerbe. Bis zu jährlichen Einkünften in Höhe von rund 7600 € wird keine EkSt. erhoben.
ok, das heisst ja aber,eigentlich brauch ich mir keine Sorgen zu machen,weil unterm Strich hab ich etwa genau soviel wie letztes Jahr. Nur halt mehr umgedreht,sprich letztes Jahr hab ich mehr aus dem Angestelltenverhältniss bekommen und dieses Jahr wohl mehr aus dem Gewerbe.
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