hallo,
also da du deinen pkw mehr als 50% betrieblich nutzt, stellt er notwendiges betriebsvermögen dar und ist zwingend in deiner bilanz zu aktivieren (bzw. wenn du einnahme-überschussrechnung machst, ist es zwingend im anlageverzeichnis zu erfassen).
da ich davon ausgehe, dass das finanzamt für den prüfungszeitraum den pkw auch schon als betriebsvermögen behandeln wird (da die bescheide in der regel für diesen zeitraum noch änderbar sind), kannst du den zu aktivierenden ("rest")wert aus dem prüfungsbericht entnehmen (dort wird in der regel eine berechnung ausgehend von den damaligen anschaffungskosten dargestellt). einkommensteuerrechtlich ist regelmäßig von einer betriebsgewöhnlichen nutzungsdauer von 6 jahren auszugehen.
die zinsen für den pkw sind als betriebsausgaben zu erfassen.
umsatzsteuerlich kommt eine sog. vorsteuerberichtigung nicht in betracht, da der pkw bei leistungsbezug nicht dem unternehmensvermögen zugeordnet wurde (es wurde keine vorsteuer geltend gemacht).
die privatnutzung ist entweder nach der sog. 1%-methode (gesetzlicher regelfall) oder alternativ nach der fahrtenbuchmethode zu ermitteln.
1%-methode:
hier ist vom bruttolistenpreis inkl. sonderausstattung und umsatzsteuer (also nicht tatsächlicher kaufpreis sondern listenpreis lt. hersteller). dieser ist für jeden monat im jahr mit 1 % einkommensteuerlich zu erfassen.
umsatzsteuerrechtlich stellt die privatnutzung mE KEINE gleichgestellte sonstige leistung dar, da keine vorsteuer geltend gemacht wurde.
bsp:
bruttolistenpreis 50.000 € x 1% x 12 monate = 6.000 €.
alternativ hierzu kannst du auch die fahrtenbuchmethode anwenden. voraussetzung hierfür ist ein ordnungsgemäßes fahrtenbuch und für zwecke der feststellung des gesamtkosten des pkw die belege.
hoffe, habe ein bissl weiter helfen können
vg sowhat


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