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Thema: softwarekauf ausland download vorsteuer

  1. #1
    TP-Junior mikune macht alles soweit korrekt
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    Beiträge
    7

    softwarekauf ausland download vorsteuer

    HAllo,

    normalerweise bezahlt man ja bei Softwarekauf im Ausland keine Umsatszteuer (Oder doch???) und kann diese folglich auch nicht als Vorsteuer beim dt. FA angeben.

    Ich habe nun für einen Softwarekauf bei digitalriver.com eine (deutschsprachige) Rechnung erhalten, in der 15 % MWst ausgewiesen sind.
    Das ist ja wohl keine deutsche Mehrwertsteuer, oder gelten bei Software-Online-Kauf andere Sätze? Wer kann mir nenTipp geben.

    Die Firma selbst hat noch nicht geantwortet...

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Was heißt Softwarekauf???

    Download des Programms oder Kauf des Programms in Form von einer DVD/CD

    Im ersten Fall würde ein § 13b-Fall vorliegen und es wird eine Rechnung ohne USt ausgestellt, wobei der Leistungsempfänger die USt zahlt und sich im gleichen Zeitpunkt die Vorsteuer ziehen kann. Im zweiten Fall würde ein innergemeinschaftlicher Erwerb vorliegen, wenn beide Unternehmer ihre UStID-Nr. ausgetauscht haben. Ansonsten wirst du mit der Steuer des jeweiligen Landes belastet, die du nicht als Vorsteuer abziehen kannst.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Junior PeBu macht alles soweit korrekt
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    Meine Erfahrung seit zehn Jahren

    Zitat Zitat von mikune Beitrag anzeigen
    HAllo,

    normalerweise bezahlt man ja bei Softwarekauf im Ausland keine Umsatszteuer (Oder doch???) und kann diese folglich auch nicht als Vorsteuer beim dt. FA angeben.

    Ich habe nun für einen Softwarekauf bei digitalriver.com eine (deutschsprachige) Rechnung erhalten, in der 15 % MWst ausgewiesen sind.
    Das ist ja wohl keine deutsche Mehrwertsteuer, oder gelten bei Software-Online-Kauf andere Sätze? Wer kann mir nenTipp geben.

    Die Firma selbst hat noch nicht geantwortet...

    Wer im Ausland lebt bleibt nich unverschont. Bis vor kurzen war es so, dass man nur in Deutschland die MWst bezahlen musste. Seit neustem bezahlt man auch in den Staaten eine Steuer. (Ich zahlte 8% März 2010 in den Staaten).

    Noch schlimmer wird es wenn man sich Gegenstände schicken lässt. Man zahlt die MWst. des betreffenden Landes und dann die Einfuhrsteuer welche noch höher angesetzt wird.


    Ich kenne Digitalriver seit Jahren, ist eine seriöse Firma.
    Gewarnt sei bei / vor share-it Deutschland!!! Mehr als nur unseriös!!!


    PeBu

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