Hallo zusammen,
ich habe als Nebenerwerb eine Gastwirtschaft gepachtet und betreibe diese seit ca. 4 Monaten zusammen mit meiner Frau. Die vorherigen Pächter musste aufgeben weil die Umsätze einfach zu gering waren.
Ich habe noch eine weitere kleine Firma angemeldet über die ich Computerartikel, Webspace und Computerschulungen anbiete.
Nun habe ich gedacht ich mache einfach je Firma eine Überschussabrechnung und melde zusammen die Umsätze, Steuern usw. Weil es sich anbot habe ich einer arbeitslosen Bekannten (Steuerfachgehilfin) die Aufgabe übertragen, die Einnahmen und Ausgaben zu verwalten und die monatlichen Umsatzsteuermeldungen abzugeben.
Diese gute Frau hat mir erklärt das ich wegen der höheren Umsätze wohl, über kurz oder lang, eh Kontieren muß und hat die Überschußabrechnung abgelehnt. Weiter hat sie mir mitgeteilt das das Finanzamt davon ausgeht, dass ein Gastwirt privat Ware für den Eigenverbrauch entnimmt und hat diese als Gewinn verbucht und die MWST abgeführt. Sie hat meine Frau und mich lt. Richtline zu 100% eingestuft was einen Warenwert/EK von 432,- Euro ausmacht.
Jetzt zu meinem Problem:
Ich habe nicht mal annähernd so viel Ware entnommen und nachdem ich lt. ihrer Berechnung bisher 3400,- Euro Gewinn gemacht habe, beträgt der Eigenverbrauch ziemlich genau die Hälfte meines Gewinnes. Ich möchte also nachträglich den Eigenverbrauch nach der Richtlinie auf die Angabe des tatsächlichen Verbrauchs ändern. Ich habe die Entnahmen dokumentiert und jetzt erfahren das man das auch so machen könnte. Nun würde bei der Jahresumsatzsteuermeldung und bei Einkommenssteuererklärung die bisherigen Angaben nicht stimmen. Ist diese Änderung für 2006 noch möglich?
Wenn ich weiter kontiere und am Jahresende Bilanziere, muß ich dann auch Inventur machen und wird mein Lagerbestand dann automatisch besteuert? Oder gilt das nur wenn das Finanzamt die Kontierung verlangt? Mein Umsatz lag in den vier Monaten bei ca. 20.000,- Euro.
Eine andere Frage:
Ich verdiene mit meiner nicht-selbständigen Arbeit ca 27.000 Euro im Jahr und habe bei der Firmengründung angegeben, dass ich mit der Gaststätte warscheinlich 1000 Euro Gewinn im Monat machen werde. Jetzt verlangt das Finanzamt von mir zusätzlich 230,-Euro Einkommenssteuer monatlich. Zusätzlich zu meiner Lohnsteuer. Kann das stimmen? Es kommt mir im Verhältnis zur Lohnsteuer die bei monatlich ca. 100,- Euro liegt sehr hoch vor. Berechnet das Finanzamt die Einkommenssteuervorauszahlung nach meinen Einkommenssteuererklärung neu?
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