die Umsatzsteuer kann ganz normal als Vorsteuer geltend gemacht werden wie jeder andere umsatzsteuerpflichtige Einkauf auch, sofern die Leistung ausgeführt wurde und eine Rechnung vorliegt.Meine Frage ist nun ob ich ein Laptop auch von der Umsatzsteuer die ich zahle absetzen kann, oder ob ich dafür lohnsteuer etc. zahlen muss um das damit zu verrechnen?
Die Abschreibung bemisst sich dann nach dem Nettowert und ist zeitanteilig zu berechnen.
Gruß
Sven


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