Wenn Du als Gewerbetreibender Waren verkaufst, mußt Du doch grundsätzlich MwSt ausweisen und abführen (außer Du bist Kleinunternehmer)?!?
Da ich es leider nirgendwo finden konnte, hoffe ich, dass meine Frage so beantwortet wird...
Wenn ich als Gewerbebetreibender gebrauchte Sachen an Privatpersonen bei Ebay verkaufe, muss ich in der monatlichen Steuervoranmeldung von dem Verkauf 19 % MwSt abführen?
Wenn ich also 1000 Euro verdient hätte, müsste ich 190 Euro an Steuern bezahlen auch wenn ich sie den Käufern nicht ausgewiesen habe?
Danke bereits im Voraus.
Wenn Du als Gewerbetreibender Waren verkaufst, mußt Du doch grundsätzlich MwSt ausweisen und abführen (außer Du bist Kleinunternehmer)?!?
Ja, das stimmt, ich wusste nur nicht genau, wie das läuft, wenn ich bei Ebay gebrauchte Waren verkaufe. Muss ich dann unter den Preis bei Ebay schreiben, dass darin 19 % MwSt enthalten sind, die ich dann wie üblich beim Finanzamt abführe?
Genau, dabei spielt es keine Rolle ob du Neu- oder Gebrauchtwaren handelst oder deine Kunden Firmen oder Privatleute sind.Zitat von ThomasMo
Wichtig ist einzig wie du besteuert wirst.
Öhm, bei ebay steht doch dann automatisch da, das das inkl. MwSt. ist ...
Weiss jetzt nicht genau ob man das nur bei Shop-Artikeln in der Eingabemaske anklicken muss...
Ja, das habe ich gerade eben auch gesehen. Vielen dank für die schnellen Antworten![]()
Automatisch nicht, muß man beim Einstellen anklicken.Zitat von dorintia
Warum denn eigentlich? Beim Ersterwerb wurde doch bereits die MwSt vom Orginalpreis bezahlt. So verdient der Staat ja fast doppelt oder denk' ich grad falsch?Gebrauchtwaren![]()
Ja, diese Frage mit dem "Doppelverdienst" habe ich mir auch schon gestellt. Ich habe mal gehört, dass für gebrauchte Fahrzeuge eine kleinere MwSt verlangt wird. Oder täusche ich mich?
Wenn der Verkauf jedes Mal B2B war, kann ja jeder Zwischenkäufer wieder Vorsteuer abziehen. Von daher würde die MwSt in dem Fall nur einmal anfallen. Wenn zwischendurch mal jemand Eigentümer war, der keine MwSt ausweisen kann, hat der nächste Käufer wohl in der Tat Pech gehabt.Zitat von Stefan
Da war doch was mit Differenzbesteuerung... oder ist das hier völlig daneben?
nein, dann wäre die USt mit 19/119 aus den 1000 EUR herauszurechnen.Wenn ich also 1000 Euro verdient hätte, müsste ich 190 Euro an Steuern bezahlen auch wenn ich sie den Käufern nicht ausgewiesen habe?
ist bei Gebrauchtwagenhändlern und Second-Hand-Shops der Regelfall. Dann wird keine USt ausgewiesen. Es wird aber die USt aus der Differenz des Einkaufspreises und des Verkaufspreises herausgerechnet mit 19/119 (ermäßigten Steuersatz gibt es bei Differenzbesteuerung nicht).Da war doch was mit Differenzbesteuerung... oder ist das hier völlig daneben?
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Ich kam auf den Betrag von 190 Euro, weil ich es einfacher fand. Korrekterweise müsste der Verkauf bei 1190 Euro liegen...
Wie müsste die Differenz berechnet werden, wenn ich eine Sache kaufe und sie in Einzelteilen weiter verkaufe?
Würde man dann die Differenz besteuern? Wenn die Differenz zB 1000 Euro betragen würde, müsste ich dann 190 Euro oder 159,5 Euro Steuern zahlen?
Summer der VK-Preise der Einzelteile minus EK-Preis würde ich mal vorschlagen...Wie müsste die Differenz berechnet werden, wenn ich eine Sache kaufe und sie in Einzelteilen weiter verkaufe?
ohne jetzt genau nachzulesen würde ich sagen, dass die Differenzbesteuerung dann nicht anwendbar ist.Wie müsste die Differenz berechnet werden, wenn ich eine Sache kaufe und sie in Einzelteilen weiter verkaufe?
Man würde aus der Differenz (sogenannte Bruttomarge) die USt herausrechnen, so dass 159,66 abzuführen sind.Wenn die Differenz zB 1000 Euro betragen würde, müsste ich dann 190 Euro oder 159,5 Euro Steuern zahlen?
Zum Thema Differenzbesteuerung hatte ich hier schon mal 2 PDF-Dateien gepostet. Einfach mal die Suche anschmeißen.
Gruß
Sven
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