Ich verkaufe Trendartikel, Haushaltsware, etc.
folgendes wurde mir geschrieben:
Zitat:
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BRUTTO-Einnahmen die Du erzielst versteuerst Du mit dem in Deutschland gültigen MwSt-Steuersatz. Die Amazon-Gebühren haben damit zunächst nichts zu tun, Du must immer Deine kompletten Einnahmen versteuern und kannst erst anschließend die in Deinen Kosten enthaltene MwSt als VORSTEUER abziehen. Dazu gehören prinzipiell auch die amazon-Gebühren. Amazon gibst Du einfach nur Deine UST-ID, damit Du auf deren Gebühren keine MwSt zahlen musst, ausländische USt macht das ganze Verfahren nur unnötig kompliziert.
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Zitat:
Ganz einfach - Vorausgesetzt du verkaufst NUR Bücher:
Alles was der KUNDE bezahlt wir deinem Paymentskonto gutgeschrieben und davon sind 7% USt abzuführen.
Alles was Amazon dir in Rechnung stellt ist als Betriebsausgabe ohne VSt zu verbuchen - selbst wenn ama dir MwSt in Rechnung stellt ist diese als ausländische (Luxemburgische ?) Steuer nicht abzugsberechtigt.
Verkauft du Artikel die NICHT dem ermäßigten Steuersatz unterliegen musst du die Gutschriften entsprechend "aufdröseln" und getrennt nach USt-Satz verbuchen - es sei denn du nimmst die Ausnahmeregelung zur vereinfachten Aufzeichnugspflicht (oder wie das genau heisst) in Anspruch - was mir allerdings bei diesem Geschäft rechtlich eher sehr fragwürdig erscheint da jeder einzelne Umsatz nachvollziehbar ist.
IMHO sieht das wohl auch jeder StB etwas anders, bei mir verursacht eine AMA-Abrechnung max. 3 Buchungsposten: Umsätze mit 7%, Umsätze mit 19%, Gebühren mit 0%.
Und bei den Gebühren ist es - wie gesagt - egal ob AMA dir die USt/MwSt in Rechnung stellt, das ist eine Netto-Ausgabe, da die Ausländische Steuer nicht "absetzbar" ist.
Die ist keine Beratung gemäß "was auch immer", sondern gibt lediglich wieder wie ich entsprechende Umsätze an meine Steuerberaterin weitergebe. Um dies genau zu klären solltest due einen StB befragen.
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