Shop-Hilfe.com
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 11.03.2007, 11:45   #16
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2007
piaichdi macht alles soweit korrekt
Ich verkaufe Trendartikel, Haushaltsware, etc.

folgendes wurde mir geschrieben:

Zitat:
BRUTTO-Einnahmen die Du erzielst versteuerst Du mit dem in Deutschland gültigen MwSt-Steuersatz. Die Amazon-Gebühren haben damit zunächst nichts zu tun, Du must immer Deine kompletten Einnahmen versteuern und kannst erst anschließend die in Deinen Kosten enthaltene MwSt als VORSTEUER abziehen. Dazu gehören prinzipiell auch die amazon-Gebühren. Amazon gibst Du einfach nur Deine UST-ID, damit Du auf deren Gebühren keine MwSt zahlen musst, ausländische USt macht das ganze Verfahren nur unnötig kompliziert.
Zitat:
Ganz einfach - Vorausgesetzt du verkaufst NUR Bücher:

Alles was der KUNDE bezahlt wir deinem Paymentskonto gutgeschrieben und davon sind 7% USt abzuführen.

Alles was Amazon dir in Rechnung stellt ist als Betriebsausgabe ohne VSt zu verbuchen - selbst wenn ama dir MwSt in Rechnung stellt ist diese als ausländische (Luxemburgische ?) Steuer nicht abzugsberechtigt.

Verkauft du Artikel die NICHT dem ermäßigten Steuersatz unterliegen musst du die Gutschriften entsprechend "aufdröseln" und getrennt nach USt-Satz verbuchen - es sei denn du nimmst die Ausnahmeregelung zur vereinfachten Aufzeichnugspflicht (oder wie das genau heisst) in Anspruch - was mir allerdings bei diesem Geschäft rechtlich eher sehr fragwürdig erscheint da jeder einzelne Umsatz nachvollziehbar ist.

IMHO sieht das wohl auch jeder StB etwas anders, bei mir verursacht eine AMA-Abrechnung max. 3 Buchungsposten: Umsätze mit 7%, Umsätze mit 19%, Gebühren mit 0%.

Und bei den Gebühren ist es - wie gesagt - egal ob AMA dir die USt/MwSt in Rechnung stellt, das ist eine Netto-Ausgabe, da die Ausländische Steuer nicht "absetzbar" ist.

Die ist keine Beratung gemäß "was auch immer", sondern gibt lediglich wieder wie ich entsprechende Umsätze an meine Steuerberaterin weitergebe. Um dies genau zu klären solltest due einen StB befragen.
piaichdi ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 11.03.2007, 13:53   #17
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2007
piaichdi macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von cityplay24
kann ich mich selber als verkäufer anmelden und was muss ich beachten?

Meine Anmeldung bei Amazon.de geht nicht Kontonummer ungültig

was kann ich tun
da hilft wohl nur eine eMail direkt an Amazon oder Du rufst da mal an.
Eventuell erhälst Du über deren Hilfeseite eine Nummer oder eMail-Adresse.
piaichdi ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Recht & Co
Verkaufen bei Amazon Verkaufen bei Amazon
« Beschränkt steuerpflichtig | Das Web ist voll von Markendieben! Oder doch nicht? »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:50 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67