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Thema: Verkaufen bei Amazon

  1. #1
    TP-Member clubber311 macht alles soweit korrekt
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    Verkaufen bei Amazon

    Hallo an alle Steuerfachexperten,

    ich hab mal wieder eine Frage, die nicht so leicht zu beantworten ist, bzw. ich jetzt schon ungefähr 20 verschiedene Antworten gehört habe.

    Folgende Situation:

    Ich betreibe einen Onlineshop, in dem ich Dartartikel (Spicker) und Zubehör verkaufe. Seit neuestem biete ich über das Seller-Central-Programm bei Amazon Artikel aus dem Shop an.

    Wenn jemand bei Amazon auf den Artikel klickt und diesen Kauft, dann bekomme ich eine E-mail mit dem Betreff: "Sold - ship now!" In dieser E-mail werden mir die Daten von dem Käufer mitgeteilt, sowie was und wieviel er verkauft hat. Um die bezahlung, rechnungsstellung usw. muss ich mich überhaupt nicht kümmer. Ich verpacke den Artikel und versende ihn direkt an den Kunden. Soweit so gut.

    In einem 14-tägigem Rythmus werden dann von Amazon die Abrechnungen erstellt, und ich bekomme das Geld von meinen Verkäufen auf mein Girokonto überwiesen.

    Auf dieser Abrechnung steht dann nur beispielsweise: Überwiesener Betrag 500 Euro, danach kommen die ganzen Artikel und die Provisionen aufgelistet. In der ganzen Abrechnung taucht keine UST auf...So, nun muss ich das ganze aber irgendwie verbuchen....

    Da Amazon den Firmensitz in Luxembourg hat, und von dort auch die Abrechnung kommt (allerdings per E-mail, somit Finanzamtsuntauglich), und Amazon die Umsatzsteuer in Luxembourg an die Steuerbehörden abführt, muss ich doch in deutschland keine UST mehr an das FA zahlen, oder? Ist das korrekt, dass dieser Verkauf ein sogenanntes "EU-Geschäft" ist, beide Unternehmen, also ich und Amazon haben eine UST-ID nummer? Reicht es aus, wenn ich eine Rechnung an Amazon Luxembourg schicke, und in dieser 0% Mwst ausweise? Ziemlich kompliziert alles...

    Beste Grüße
    Werner
    Geändert von clubber311 (17.01.2007 um 14:38 Uhr)

  2. #2
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    such mal nach § 13b UStG
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Member clubber311 macht alles soweit korrekt
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    Hmm, naja, sagt mir jetzt gar nix. Muss also ich dem Finanzamt was zahlen, oder nicht?

  4. #4
    TP-Junior piaichdi macht alles soweit korrekt
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    hallo,

    wenn du eine ustid-nr bei amazon hinterlassen hast, sind die erlöse meines erachtens umsatzsteuerbefreit (erlöse 0%)

    Rückerstattungen würde ich bei erlöse 15% als minus buchen
    Abogebühren vielleicht als Werbe oder internetkosten 15%

    bei abschlussgebühren bin ich mir nicht so sicher
    gibts sowas wie verkaufsgebühren oder provision (15%)???

    wie hast du das gemacht?
    überlege mich evtl. auch bei amazon zu verkaufen


    gruss piaichdi

  5. #5
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    15%?

    Also mittlerweile sind wir bei 19% USt angekommen...

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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  6. #6
    TP-Member clubber311 macht alles soweit korrekt
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    Hi, also da der Firmensitz von Amazon in Luxembourg ist, sind wir schon noch bei 15%...andere Länder, andere Steuersätze.

    Da ich das Geld von Luxembourg bekomme, und die UST-ID von Amazon bekannt ist, sehe ich das so an, dass ich die Waren die ich anbiete, quasi zuerst nach luxembourg an amazon verkaufe, und die dann direkt an den Endkunden. Kurz: Ich bin verkäufer an amazon, und amazon an den endkunden, nur das ich den direkten Versand an den Endkunden manage...

  7. #7
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von clubber311
    Hi, also da der Firmensitz von Amazon in Luxembourg ist, sind wir schon noch bei 15%...andere Länder, andere Steuersätze.

    Da ich das Geld von Luxembourg bekomme, und die UST-ID von Amazon bekannt ist, sehe ich das so an, dass ich die Waren die ich anbiete, quasi zuerst nach luxembourg an amazon verkaufe, und die dann direkt an den Endkunden. Kurz: Ich bin verkäufer an amazon, und amazon an den endkunden, nur das ich den direkten Versand an den Endkunden manage...
    M.E. verkaufst du nicht an Amazon sondern an deinen Kunden...

    Du lieferst direkt an den Kunden und er zahlt direkt an Dich. Amazon schreibt lediglich die Rechnung und stellt die Platform zur Verfügung (und dafür beekommt Amazon Provision, wie bei ebay).

    Somit kommt es drauf an, wo dein Kunde sitzt. Ist dein Kunde Inländer, dann musst du die 19% USt aus dem Preis der gezahlt wurde rausrechnen.

    Ist dein Kunde Unternehmer im EU Ausland, dann kannst du, wenn du die UStID von dem Kunden hast, eine innergemeinschaftliche Lieferung draus machen.

    Ist dein Kunde Endverbraucher im EU Ausland, dann musst du auch die 19% USt berechnen.

    Gruß,
    Matthias
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  8. #8
    TP-Junior piaichdi macht alles soweit korrekt
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    Hallo ihr lieben Liebenden, ^^

    Erlöse erhalte ich von Amazon und die sind somit umsatzsteuerbefreit!!!!
    Das hat mir das FA gerade erst am Freitag bestätigt.

    Die 15% betreffen lediglich die Abschlussgebühren an Amazon Luxenburg - also 15%
    Abogebühren an Amazon Luxenburg - also 15%
    Bei Rückerstattungen könnte man drüber streiten - aber auch da gehe ich von 15% aus.

    --------------------------------------------------------------------------------

    anderes Beispiel:
    Jemand bestellt Ware über einen Shop
    Der Versand läuft über die Post, also umsatztseuerbefreit.
    Dem Kunden allerdings werden für die Varsandkosten 19 % berechnet.
    An das FA allerdings wird dieser Posten als umsatzsteuerfrei gebucht.

    --------------------------------------------------------------------------------

    Was mich brennend interessiert:
    Auf welche Konten werden die 4 genannten Positionen gebucht?

    Erhaltene Zahlung - Erlöse (0%)
    Bei Rückerstattugen würde ich wieder über Erlöse gehen und Betrag als Minus deklarieren (mit 15%?????????)
    Abogebühren würde ich als Internet- oder Werbekosten buchen mit 15%
    Bei Abschlussgebühren bin ich mir überhaupt nicht sicher????????? Verkaufsprovision, Kosten der Warenabgabe???????????????

    Sehe ich das richtig????
    Wie macht Ihr das genau????
    Welche Buchungsnummern würdet Ihr genau verwenden??????


    Gruss

    piaichdi
    Geändert von piaichdi (10.03.2007 um 10:54 Uhr)

  9. #9
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von piaichdi
    das siehst du leider verkehrt
    erlöse erhalte ich von amazon und sind somit umsatzsteuerbefreit!!!!
    lies doch mal die faq
    Habe mich noch nicht so genau mit Amazon beschäftigt... Ist Amazone in diesem Fall eine Art Treuhänder?

    M.E. nach erfolgt die Leistungserbringung an deinen Kunden, da du die Ware ja nicht erst an Amazon verkaufst, oder?

    Zitat Zitat von piaichdi
    die 15% betreffen lediglich die Abschlussgebühren an Amazon Luxenburg - also 15%
    Abogebühren an Amazon Luxenburg - also 15%
    15% Abo-Gebühren oder 15% USt? Oder ist dies zufällig identisch?

    Zitat Zitat von piaichdi
    anderes Beispiel:
    jemand bestellt ware über einen shop
    versand läuft über post (umsatztseuerbefreit)
    an den kunden allerdings muss man 19 % berechnen (Varsandkosten)
    an das finanzamt werden für diese versandkosten keine 19% berechnet, da sie umsatzsteuerbefreit sind
    Die Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung.

    Die Post muss für den Verkauf einer Paketmarke keine USt an das FA abführen, da die Leistungen, wie du richtig gesagt hast, USt-Frei sind.

    Du musst deinem Kunden allerings auf das Porto 19% USt aufschlagen, da es sich hierbei um eine Nebenleistung handelt.

    Somit führst du 19% USt für das dem Kunden in Rechnung gestellte Porto ab das Finanzamt ab.

    Gruß,
    Matthias
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  10. #10
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    habe grad mal mein Beitrag überabreitet
    bin immer so hastig *gg*

  11. #11
    TP-Junior piaichdi macht alles soweit korrekt
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    Das liebe Steuerrecht in Deutschland *lach*
    Blickt da Jmd. überhaupt noch durch

    Ich glaube, man muss das immer Trennen:
    Ich gehe zur Post mit einem Paket.
    Hierfür erhalte ich eine Rechnung (Doppel).
    Diese Rechnung muss ich in meinem Buchhalterprogramm verbuchen und zwar so, wie es dort angegeben ist. (z.B. 6,90 EUR Umsatzsteuerbefreit, sprich Versandkosten 0%)
    Die komplette Rechnung (Ware + Versandkosten), die ich dem Kunden stelle, verbuche ich komplett als Erlöse 19%.
    Somit gleicht sich das auch wieder aus.

    Post umst-befreit = Versandkosten 0% mwst
    Erlöse 19% (inkl. Versandkosten) = Kunde kann die volle Summe mit 19% absetzen


    Lange Rede, kurzer Sinn
    Ähnlich verhält sich das mit Amazon.
    Man erhält 14-tägig die kompletten Erlöse überwiesen.
    Dafür erhalte ich von Amazon eine Rechnung, die umst-befreit ist und somit mit 0% mwst. gebucht wird.

    Amazon stellt mir weitere Kosten in Rechnung:
    1. Abogebühren
    2. Abschlussgebühren

    Diese Gebühren werden mit 15% berechnet, da die nach Luxenburg gehen.

    Wie sich das mit den Rückerstattungen verhält, bin ich leider momentan überfragt

  12. #12
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von piaichdi
    Wie sich das mit den Rückerstattungen verhält, bin ich leider momentan überfragt
    Es gibt die Möglichkeit der sog. Umsatzsteuerrückvergütung (vgl. BZSt)

    Sollte Amazon Dir also eine Rechnung mit ausländischer USt zuschicken, dann besteht die Möglichkeit sich die gezahlte USt auf diesem Wege zurück zu holen.

    Gruß,
    Matthias
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  13. #13
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    kann ich mich selber als verkäufer anmelden und was muss ich beachten?

    Meine Anmeldung bei Amazon.de geht nicht Kontonummer ungültig

    was kann ich tun

  14. #14
    TP-Junior piaichdi macht alles soweit korrekt
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    Das schrieb mir jemand aus einem anderen Forum:

    dann amazon die UID mitteilen und alle Gebühren werden steuerfrei erhoben und sind dann auch netto=brutto als normale Kosten zu verbuchen (amazon zieht dann die 15% luxemburgische Steuer nicht ab). Die Erlöse und Rückerstattungen sind mit 7% MwSt. zu buchen. Die Gebührengutschrift bucht amazon ja intern. Aber wie gesagt, das ist keine steuerliche Beratung.
    Jetzt blicke ich überhaupt nicht mehr durch

  15. #15
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Die Erlöse und Rückerstattungen sind mit 7% MwSt. zu buchen. Die Gebührengutschrift bucht amazon ja intern.
    Was wird denn überhaupt bei Amazon von Dir verkauft?

    Also meiner Meinung nach ist Amazon lediglich Geldverwalter und "Plattformbereitsteller", wie ebay.

    Wenn du bei Amazon was verkaufst, an mich, dann lieferst du die Ware direkt an mich, richtig?

    Ich zahle das Geld auf ein Konto von Amazon ein und die überweisen das dann an Dich, richtig?

    Amazon teilt Dir dann mit, "Wir haben x Euro erhalten und leiten sie, abzüglich unserer Gebühren, an Sie weiter", richtig?

    Der Leistungsaustausch besteht meiner Meinung nach zwischen Dir und dem Käufer. Somit sind die Leistungen die du erbringst steuerpflichtig. Verkaufst du natürlich an einen in der EU ansässigen Unternehmer dessen UStIG du hast, dann brauchst du keine USt ausweisen, da es sich dann um eine innergemeinschaftliche Lieferung handelt.

    Wenn ich jetzt eine ordnungsgemäße Rechnung verlagen, dann bist du dazu verpflichtet mir diese auszustellen.

    Da wir uns beide in Deutschland befinden musst du eine Rechnung mit USt ausstellen (wenn du keine Kleinunternehmerregelung i.S.d. §19 UStG in Anspruch nimmst).

    Amazon tritt lediglich als Vermittler auf und belastet Dir deswegen Provisionsgebühren, diese natürlich mit USt des Landes in dem Amazon sitzt (auch hier wie ebay). Bist du Unternehmer und und hast eine UStID-Nummer, dann kann Amazon Dir eine Rechnung schreiben, ohne USt (Voraussetzung, wie schon richtg erwähnt, Amazon muss deine UStID vorliegen haben).

    Gruß,
    Matthias
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