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23.01.2007, 15:26
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#16
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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23.01.2007, 15:31
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#17
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2007
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Das ist schon klar. Aber es heisst doch, die Bruttorechnung von ebay aus Luxemburg muß hier in Deutschland nochmals mit 19% versteuert werden. Oder man holt sich eine ID, lässt sich ne Nettorechnung geben und zahlt dann die 19% auf diese Nettorechnung.
Stimmt das so oder nicht?
Wenn es so stimmt, dann bin ich doch auch als Kleinunternehmer in jedem Fall verpflichtet, diese 19% zu zahlen ans deutsche Finanzamt, nur die Grundlage ist einmal die Nettorechnung und einmal die Bruttorechnung mit den 15% luxemb. Steuer.
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23.01.2007, 15:39
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#18
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Nö, eine Bruttorechung aus Luxemburg muß eben nicht mehr in D versteuert werden.
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23.01.2007, 16:53
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#19
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2007
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Hmmmm... Aber genau davon war doch im ersten Teil des Threads die ganze Zeit die Rede???
Verstehe ich jetzt nicht mehr. Wenn man die Bruttorechnung aus Lux. nicht mehr versteuern muß, dann ist ja alles in bester Ordnung.
Warum soll ich denn dann als Kleinunternehmer ne USTID angeben bei ebay? Dann müsste ich ja 19% UST selbst abführen und im anderen Fall einfach die Bruttorechnung begleichen und den vollen Bruttobetrag in meiner EÜR ansetzen.
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23.01.2007, 21:47
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#20
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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das stimmt nicht. Kugelfisch hat das schon richtig verstanden.
Gruß
Sven
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23.01.2007, 22:04
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#21
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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OK, aber nur, wenn die 6xxx Euro überschritten werden, oder=
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23.01.2007, 22:13
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#22
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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nein, siehe Beitrag 2 letzter Abschnitt in diesem Thread.
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23.01.2007, 22:50
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#23
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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 Na super 
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28.01.2007, 14:01
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#24
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2006
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Hi,
jetzt nochmal für die ganz dummen so wie ich  :
Also, ich gebe keine USTID bei ebay an, denn ich zahle da 15% auf deren Rechnung, würde ich die angeben zahle ich hier in D dann 19%, also drauf?
wenn ich das so lasse (ohne) kann ich die rechnungen dann in meine Ausgaben/Einnahmen mit reinhauen?
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28.01.2007, 14:14
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#25
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
Ort: Hamburg
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Auch die "ganz Dummen" dürfen den Thread von Anfang an lesen
Besonders die Antwort von Sven vom 18.01.2007, 19:49.
Was ist daran so kompliziert? Jeder Unternehmer hat auf den Rechnungsbetrag von eBay 19% USt abzuführen. Daher ist es sinnvoll, diesen Betrag so gering wie möglich zu halten, was man durch die Hingabe der UStID erreichen kann.
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28.01.2007, 14:33
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#26
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2006
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Also das würde heissen das ich die 15% bezahle, dann die rechnung auf meinem EÜR konto buche und am jahresende dann nochmal 19% dafür an den deutschen Fiskus abdrücke?
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28.01.2007, 14:44
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#27
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
Ort: Hamburg
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Du bezahlst an eBay, was eBay dir in Rechnung stellt. Und darauf 19% USt.
Auf die Höhe der eBay-Rechung hast du Einfluss - auf die 19% nicht.
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29.01.2007, 06:34
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#28
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2007
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Also kleines Beispiel, damit es dann hoffentlich jeder versteht:
ebay stellt eine Rechnung aus:
Leistungen: 100€
UST (in Luxemburg 15%): 15€
Summe 115€
Du bist verpflichtet, auf diese 115€ noch die deutsche UST von 19% abzuführen, also nochmal 21,85€, macht dann insgesamt 136,85€!
Wenn du ebay deine USTID gibst, dann bekommst du folgende Rechnung:
Leistungen: 100€
UST: -
Summe: 100€.
Dann musst du auf die 100€ noch die deutsche UST von 19% abzuführen, also nochmal 19€, macht dann insgesamt 119€!
Also immer ebay eine USTID geben, sonst zahlt man unnötig!!
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20.02.2007, 03:11
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#29
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2006
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hallo,
hab gedacht ich schau mal wieder ins forum vorbei um mich etwas auf den laufenden zu halten. (Ist echt ein gutes und fachkundiges Forum)
Gottseidank kam ich auf die Idee und habe ein bißchen gestöbert.
Weil ich bin nämlich einer der Deppen die den Thread bei Lesen im Januar für nicht so wichtig gehalten hat.
Jetzt habe ich ein kleines bzw. großes Problem.
Bin Kleinunternehmer und habe keine nettorechnung bei Ebay beantragt.
Ich habe für dieses Jahr bereits eine Rechnung mit USt erhalten .
(Januar - Februar Rechnungszyklus 15 des Monats)
Kann ich jetzt noch nachträglich irgendwas was machen, damit ich eine Nettorechnung erhalte ???
Es geht leider doch um ein bißchen Geld. :-(
Ich habe gelesen, das ich die von Luxemburg "zurückfodern" kann, was jedoch sehr aufwendig ist.
Um den Schaden zu begrenzen werde ich morgen früh gleich mal eine UST-ID beantragen.
Dann muß ich jeden Monat für ebay eine UST-Voranmeldung machen ???
Ohje, Ohje, Ohje, ....
Ich dachte ich habs einigermaßen raus, aber was noch nicht ist kann ja noch werden...
Schonmal vielen Dank.
Gruß
P.S. Wieso müßen Fehler/Dummheiten immer so kostspielig sein :-(
Geändert von fujit (20.02.2007 um 10:01 Uhr).
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20.02.2007, 07:41
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#30
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
Ort: Hamburg
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Zitat:
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Kann ich jetzt noch nachträglich irgendwas was machen, damit ich eine Nettorechnung erhalte ???
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Nein.
Zitat:
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Es geht leider doch um ein bißchen Geld. :-(
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Es geht um ca. 15,5% des Rechnungsbetrages. Als Kleinunternehmer sollte das soviel nun auch wieder nicht sein.
Zitat:
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Ich habe gelesen, das ich die von Luxemburg "zurückfodern" kann, was jedoch sehr aufwendig ist.
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Eigentlich liegt der Fehler bei eBay, weil es sich um einen unberechtigten USt-Ausweis handelt. Kannst ja mal versuchen, die davon zu überzeugen
Zitat:
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Dann muß ich jeden Monat für ebay eine UST-Voranmeldung machen ???
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Nicht unbedingt. Aber da bin ich überfragt.
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