 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
20.02.2007, 13:56
|
#31
|
|
TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
|
Zitat:
|
Zitat von fujit
Dann muß ich jeden Monat für ebay eine UST-Voranmeldung machen ???
|
Das Versteuern der Nettorechnungen wird dann mit der jährlichen Umsatzsteuererklärung gemacht.
|
|
|
20.02.2007, 15:07
|
#32
|
|
TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
Ort: Hamburg
|
Das Versteuern der "Bruttorechnungen" natürlich auch. 
|
|
|
20.02.2007, 21:53
|
#33
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Oct 2006
|
ah ok, schonmal vielen Dank für die Antworten.
Zitat:
|
Das Versteuern der Nettorechnungen wird dann mit der jährlichen Umsatzsteuererklärung gemacht.
|
Zitat:
|
Das Versteuern der "Bruttorechnungen" natürlich auch
|
d.h. das ich den UST erst am Jahresende abrechnen muß (also mit den ganzen Formularen EÜR, Gewerbesteuererklärung, UST-Erklärung)
bzw.
ich keine monatliche UST-Voranmeldung, wie bei der Regelbesteuerung machen muß ???
Zitat:
|
Eigentlich liegt der Fehler bei eBay, weil es sich um einen unberechtigten USt-Ausweis handelt. Kannst ja mal versuchen, die davon zu überzeugen
|
Ich glaub das wird ein Kampf gegen Windmühlen .....
Zitat:
|
Es geht um ca. 15,5% des Rechnungsbetrages. Als Kleinunternehmer sollte das soviel nun auch wieder nicht sein.
|
Naja, für manche sind knapp 100 EUR nicht viel, aber für mich schon ....
Leider liegt mir verkaufen mehr, als Buchhaltung und Steuerrecht,
aber es gehört leider dazu.... 
|
|
|
20.02.2007, 22:01
|
#34
|
|
TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
Ort: Hamburg
|
Zitat:
|
Naja, für manche sind knapp 100 EUR nicht viel, aber für mich schon ....
|
Wenn 100 Euro 15% sind, liegt die eBay-Rechnung also bei ca. 600-700 Euro. Wenn ich von ca. 10% eBay-Gebühren vom Umsatz ausgehe, liegt der Umsatz bei 6000-7000 Euro - monatlich natürlich, weil es ja bei dem Betrag um die eBay-Rechnung für einen Monat geht. Passt für mich nicht so ganz zum Kleinunternehmer - selbst wenn die Gebührenquote erheblich höher liegen sollte.
Oder gehe ich hier von völlig falschen Zahlen aus?
|
|
|
20.02.2007, 22:14
|
#35
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Oct 2006
|
Zitat:
|
Oder gehe ich hier von völlig falschen Zahlen aus?
|
Ich gehe von folgender Rechnung aus:
Gebühren + 15% = Brutto + 19% (MWST)
MWST= ca. 90 EUR
Zitat:
|
Wenn ich von ca. 10% eBay-Gebühren vom Umsatz ausgehe, liegt der Umsatz bei 6000-7000 Euro
|
Man muß bedenken, das viele Artikel nicht verkauft werden, dadurch erhöhen sich die Ebay-Gebühren, jedoch der Umsatz nicht.
(ich könnte noch meine % nennen, aber dann ...)
Ich werde aber wenns weiter so boomt die Grenze vielleicht am Jahresende knacken.....
Gruß
|
|
|
20.02.2007, 22:26
|
#36
|
|
TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
Ort: Hamburg
|
Zitat:
Ich gehe von folgender Rechnung aus:
Gebühren + 15% = Brutto + 19% (MWST)
MWST= ca. 90 EUR
|
Ich bin von der Mehrbelastung durch die Bruttorechnung ausgegangen (das sind ca. 15,5% nach Einrechnung der 19%), aber die Größenordnung ändert sich dadurch nicht wesentlich und ich würde nach meiner Rechnung immer noch auf knapp 5000 Euro Monatsumsatz kommen.
Zitat:
|
Man muß bedenken, das viele Artikel nicht verkauft werden, dadurch erhöhen sich die Ebay-Gebühren, jedoch der Umsatz nicht.
|
Das ist schon richtig - es soll Fälle geben, wo die Gebühren fast die Hälfte des Umsatzes ausmachen.
Zitat:
|
Ich werde aber wenns weiter so boomt die Grenze vielleicht am Jahresende knacken.....
|
Das habe ich letztes Jahr auch geschafft (über 60.000 EUR) und bin deshalb nun kein Kleinunternehmer mehr. Aber es war zu Beginn des Jahres überhaupt noch nicht abzusehen. Bin mal auf die Reaktion des FA gespannt ...
|
|
|
21.02.2007, 00:46
|
#37
|
|
TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
|
Zitat:
|
Zitat von almrausch
Das ist schon richtig - es soll Fälle geben, wo die Gebühren fast die Hälfte des Umsatzes ausmachen.
|
Es soll Fälle geben, wo die Leute nicht einsehen, dass sie auf dem Holzweg sind
Zitat:
|
Zitat von almrausch
Das habe ich letztes Jahr auch geschafft (über 60.000 EUR) und bin deshalb nun kein Kleinunternehmer mehr. Aber es war zu Beginn des Jahres überhaupt noch nicht abzusehen. Bin mal auf die Reaktion des FA gespannt ...
|
Wie soll es schon reagieren? Da Du über 60.000 Euro bist mußt Du halt die Umatzsteuer für die gesamten Umsätze in 2006 nachzahlen, ansonsten kein Thema.
|
|
|
21.02.2007, 06:37
|
#38
|
|
TP-Member
Registriert seit: Dec 2006
|
Gibts einen Unterschied von der Regelbest. und dem Kleinunternehmer was die Einkommenssteuer angeht?
|
|
|
21.02.2007, 07:39
|
#39
|
|
TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
Ort: Hamburg
|
Zitat:
|
Zitat von ThomasMo
Wie soll es schon reagieren? Da Du über 60.000 Euro bist mußt Du halt die Umatzsteuer für die gesamten Umsätze in 2006 nachzahlen, ansonsten kein Thema.
|
Das wird das FA vielleicht versuchen, aber das UStG ist da recht eindeutig, wie mir auch mein Steuerberater bestätigt hat:
Zitat:
§ 19 (1) UStG:
Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
|
Und es war eben Anfang 2006 überhaupt nicht abzusehen, dass der Umsatz die 50.000 überschreiten wird.
Zitat:
|
Zitat von maulswurfds
Gibts einen Unterschied von der Regelbest. und dem Kleinunternehmer was die Einkommenssteuer angeht?
|
Nein.
|
|
|
21.02.2007, 09:45
|
#40
|
|
TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
|
Ach so, stimmt, hatte das mit vorraussichtlich nicht mehr im Kopf. Dann sollte es kein Problem geben.
|
|
|
21.02.2007, 12:32
|
#41
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Oct 2006
|
Zitat:
|
Das Versteuern der Nettorechnungen wird dann mit der jährlichen Umsatzsteuererklärung gemacht.
|
Zitat:
|
Das Versteuern der "Bruttorechnungen" natürlich auch
|
Zitat:
d.h. das ich den UST erst am Jahresende abrechnen muß (also mit den ganzen Formularen EÜR, Gewerbesteuererklärung, UST-Erklärung)
bzw.
ich keine monatliche UST-Voranmeldung, wie bei der Regelbesteuerung machen muß ???
|
wollt noch kurz nachhaken, ob ich das richtig verstanden habe.
Vielen Dank.
Gruß
|
|
|
21.02.2007, 12:38
|
#42
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
Noch einmal:
Jeder Unternehmer ist verpflichtet USt-Voranmeldungen abzugeben. Auch Kleinunternehmer sind dazu verpflichtet.
Allerdings sagt § 18 Abs. 1 bis 4a UStG, dass bei Steuerbeträgen unterhalb bestimmter Grenzen dies vierteljährlich erfolgen kann oder erst mit der Jahresanmeldung.
Da bei Kleinunternehmern für die Leistungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG die Steuer nicht erhoben wird fällt der Kleinunternehmer i.d.R. unter die Grenze, dass eine Jahresanmeldung ausreichend ist.
Kommt der Kleinunternehmer über diese Grenzen mit seiner 13b-Steuer oder mit innergemeinschaftlichen Erwerben oder Einfuhren, so hat er auch vierteljährlich bzw. monatlich eine USt-Voranmeldung einzureichen.
FAZIT: Es kommt auf die Höhe der Steuer an zu welchen Terminen eine Anmeldung abgegeben werden muss.
Gruß
Sven
|
|
|
21.02.2007, 13:08
|
#43
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Oct 2006
|
Zitat:
|
Jeder Unternehmer ist verpflichtet USt-Voranmeldungen abzugeben. Auch Kleinunternehmer sind dazu verpflichtet.
|
Zitat:
|
§18 Abs. 2 Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 6.136 Euro, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 512 Euro, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien. Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf, ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat.
|
d.h.
Hätte man sich dieses oder letztes Jahr selbstständig gemacht dann ist der Voranmeldezeitraum der Kalendermonat.
Die Grenzen wären dann erst im 3 Jahr interessant ???
Gruß
|
|
|
21.02.2007, 13:17
|
#44
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
ok, das hätte ich noch erwähnen sollen. Die monatliche Abgabe der USt-VA in Gründungsfällen gilt nicht für Kleinunternehmer, es sei denn sie überschreiten die betragsmäßigen Grenzen.
http://195.243.173.120/persoline/ser...nt.ioid=584882
|
|
|
21.02.2007, 14:31
|
#45
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Oct 2006
|
Zitat:
|
ok, das hätte ich noch erwähnen sollen. Die monatliche Abgabe der USt-VA in Gründungsfällen gilt nicht für Kleinunternehmer, es sei denn sie überschreiten die betragsmäßigen Grenzen.
|
Ausnahmen bestätigen die Regel.....
Mein Fall:
Gründung letztes Jahr Dez. = 0 € UST
dieses Jahr vorausichtlich 500-1000 EUR UST (Ebay-MWST)
d.h.
ich mein Voranmeldezeitraum wäre vierteljährig
bzw.
das Finanzamt könnte mich von der Voranmeldung befreien,
da ja die vorausichtliche UST wahrscheinlich die Grenze von 512 € nicht überschreite.
Was ist aber, wenn ich die Grenze von 512 € überschreite ???
Geändert von fujit (21.02.2007 um 14:43 Uhr).
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:55 Uhr.
|
 |