Zitat:
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die 512 EUR beziehen sich auf das Vorjahr. Wenn das Gewerbe im Dezember eröffnet wurde wird die Zahllast denke ich hochgerechnet und dann mit den 512 EUR verglichen. Es ist also nicht auf den voraussichtlichen Umsatz abzustellen.
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Sorry, hab mich etwas schlecht ausgedrückt.
Im Vorjahr hatte ich ja keine Ebay-Verkäufe, darum auch keine UST.
(MWST auf der Ebay-Rechnung Dez.)
Dieses Jahr habe ich welche, die vorausichtlich bei 500-1000 EUR am Jahresende liegen. (MWST auf Ebay-Rechnungen Jan.-Dez.)
Frage:
Zitat:
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Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 512 Euro, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien.
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d.h.
das FA könnte mich für dieses Jahr für die Voranmeldung befreien, weil ich ja im letzten Jahr 0 EUR hatte.
Im Vorjahr hatte ich aber noch keine UST-ID (was wahrscheinlich nicht relevant ist)