richtig, entscheidend ist der Rechnungsbetrag.Bedeutet das etwa, dass in jedem Fall der Leistungsempfänger die USt zu zahlen hat - auch wenn keine Nettorechnung ausgestellt worden ist?
wenn die jeweiligen Grenzen des § 18 Abs. 2 und 2a UStG überschritten werden würde ich auch sagen, dass ein Kleinunternehmer eine USt-Voranmeldung einreichen muss.Muss also auch der Kleinunternehmer eine USt-Voranmeldung abgeben, wenn er von eBay eine Bruttorechnung erhalten hat?
genau, auch als Kleinunternehmer, vgl. § 13b Abs. 5 UStG.Bedeutet das etwa, dass in jedem Fall der Leistungsempfänger die USt zu zahlen hat - auch wenn keine Nettorechnung ausgestellt worden ist?
jupp, so kann man es sehen, zumal eBay Nettorechnungen nur ausstellt, wenn eine UStID-Nr. vorhanden ist.Ich hoffe nicht, denn sonst wäre es ja auch für den Kleinunternehmer praktisch ein Muss, sich eine UStID zu besorgen und diese bei eBay anzugeben.
richtigDann muss er ja eine USt-Voranmeldung machen, ab 2007 nun 19% USt zahlen und kann keine Vorsteuer gegenrechnen - richtig?
wenn eBay USt in Rechnung stellt handelt es sich um einen unrichtigen Steuerausweis nach § 14c UStG, zumal Ort der Leistung dort ist wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Dies wäre in Deutschland und eBay dürfte keine Steuer ausweisen. eBay macht es aber trotzdem und hat die "unrichtig" ausgewiesene USt an das Finanzamt zu zahlen. Ein Vorsteuerabzug für den Leistungsempfänger besteht nicht, auch dann nicht, wenn dieser zum Vorsteuerabzug berechtigt wäre.Da eBay aber nun in Luxemburg sitzt, werden bei Bruttorechnungen nur noch 15% USt auf den Nettopreis aufgeschlagen. Der Kleinunternehmer mit bei eBay angegebener UStID würde nun aber 19% zahlen müssen.
Der Kleinunternehmer muss auf den Rechnungsbetrag die USt zahlen. Bemessungsgrundlage für die nach § 13b UStG geschuldete Steuer ist das Entgelt und somit alles was der Leistungsempfänger aufwendet abzgl. der USt. Da diese nach § 13b UStG vom Leistungsempfänger erst aufgeschlagen werden muss ist der Rechnungsbetrag somit das Entgelt und somit die Bemessungsgrundlage.
Wenn man so will zahlt man auf den Bruttobetrag 19 %, während man bei der Hingabe einer UStID-Nr. nur auf den Nettobetrag 19 % zahlt.
Gruß
Sven


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