Die Berufsbezeichnung ist nur in bestimmten Fällen erforderlich.
§ 6 TDG
Hallo, ich habe eine kommerzielle Website (Contentportal) und habe gelesen, dass man seine Berufsbezeichnung im Impressum angeben soll.
Mein Problem ist jetzt, dass ich zwar eine Ausbildung habe, aber in einem ganz anderem Bereich, hat mit Internet gar nichts zu tun und auch nicht mit dem Content über den ich informiere. Habe mir das ganze Wissen selbst angeeignet. Was soll ich jetzt bei der Berufsbezeichnung schreiben und muss ich da überhaupt was schreiben?
Vielen Dank im Voraus
Die Berufsbezeichnung ist nur in bestimmten Fällen erforderlich.
§ 6 TDG
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Hab mir den Gesetzestext durchgelesen, aber nicht so ganz verstanden. Heißt dass jetzt, ich brauche nur eine Berufsbezeichnung angeben, wenn ich für den Content über den ich schreibe, eine spezielle Ausbildung brauche?
Die dort genannten Verordnungen kenne ich auch nicht. Als Normalsterblicher wird man die Berufsbezeichnung aber wohl weglassen können. Die Berufsbezeichnung ist für Leute, die ein entsprechendes Studium als Mindestvoraussetzung für eine bestimmte Prüfung benötigen. Die besten Beispiele dafür sind Steuerberater und Rechtsanwälte. Als Steuerberater muss man z.B. mindestens 3 Jahre studiert haben und eine bestimmte Praxiszeit erfüllen. In diesen Fällen muss wohl der jeweilige erreichte akademische Grad angegeben werden.
Gruß
Sven
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