Ja, kann man.
Das Leben geht trotz allem "normal" weiter.
Gruß
der Petz
Hallo,
Ich habe da mal eine frage, kann man wenn ein Privatinsolvenzverfahren anmeldet trotzdem ein gewerbe anmelden?
Ja, kann man.
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der Petz
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Das tut nicht weh und erhöht meine Antwortbereitschaft ungemein
ein freund von mir meinte es geht nicht, denn ich müsste dann eine GmbH auf machen......
also im klartext heisst das ich kann meine Privatinsolvenz anmelden und ein Geschäft eröffnen?!, steht das in irgendwelchen gesetzestexten???
wenn ja wo kann ich die einsehen???
Es steht eben nirgendwo, dass das nicht geht.
Deswegen geht's ja.
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Das tut nicht weh und erhöht meine Antwortbereitschaft ungemein
ok gut dann weiss ich bescheid, denn wie ich meinem Kumpel sagte hat das eine mit dem anderen nichts zu tun!!
Eine GmbH wirst du wohl nicht gründen können. Das dafür notwendige Grundkapital dürfte im Widerspruch zu den Vorraussetzungen einer Privatinsolvenz stehen.ein freund von mir meinte es geht nicht, denn ich müsste dann eine GmbH auf machen......
is ja schon klar.
aber ich kann ein gewerbe auf machen??????
Hallo ...
Gewerbeanmeldung ist kein Problem, der Insolvenzverwalter oder Treuhänder muss allerdings zuvor informiert werden und seine Zustimmung geben.
Er wird dann ein Formular unterzeichnet haben wollen, mit dem er klarstellt, dass Sie alleine für neue Verbindlichkeiten einstehen werden.
MfG
BEBOUB
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
Wie schon geschrieben wurde:Zitat von Alex24
Zitat von Petz
ok gut dann bin ich ja beruhigt...
<bitte closen>
zu überlegen ist jedoch, dass Sie die neuen Gewinne evtl. zur Rückzahlung der alten Schulden verwenden müssen.
ja das habe ich mir dann auch gedacht!,
An sich ist eine Privatinsolvenz kein Hinderungsgrund für das Lösen eines Gewerbescheines, wenn sonst alle Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Altersgrenze, keine Vorstrafen in letzter Zeit etc.)
Allerdings gibt es bei uns zwei verschiedene Verfahren:
a.) Zahlungsplan: man macht eine bestimmte monatliche Rate mit den Gläubigern aus, die man leisten muss, egal wie hoch das Einkommen dann tatsächlich ist
b.) Abschöpfungsverfahren: Es wird grundsätzlich auf das Existenzminimum gepfändet (das aber variabel zu berechnen ist und von Lebensumständen abhängt)
Das Problem gibt es beim Abschöpfungsverfahren: Das Gesetz sagt, dass man im Falle einer selbständigen Beschäftigung die Gläubiger nicht schlechter stellen darf als sie bei einer unselbständigen Beschäftigung gestellt wären. Das ist schon einmal Beurteilungssache.
Und das Problem ist: wenn man nun z.B. einen PC für das Unternehmen kauft oder sehr hohe Telefonrechnungen dadurch hat, ist nicht klar, ob man damit nicht den Gläubigern etwas vorenthält - und diese Betriebs- bzw. Investitionskosten noch von dem bisschen Geld zu bezahlen, das beim Existenzminimum übrigbleibt, das wird sich oft nicht ausgehen.
Also bei uns ist das bislang nicht ausjudiziert, ich weiß nicht, ob es in Dtld. auch diese unterschiedlichen Verfahren gibt. Aber in Öst. ist es jedenfalls so, dass - wenn die Gläubiger der Meinung sind, dass man ihnen ungerechtfertigterweise Geld vorenthält, das ganze Verfahren gestoppt werden kann und die ganzen Schulden wieder aufleben.
Soweit der Lagebericht aus Österreich,
gina
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