+ Antworten
Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: Nebentätigkeiten - u.a. Gewerbe?

  1. #1
    TP-Newbie gineart macht alles soweit korrekt Avatar von gineart
    Registriert seit
    Jan 2007
    Ort
    RheinMain
    Beiträge
    2

    Nebentätigkeiten - u.a. Gewerbe?

    Zunächst mal ein Hallo :-)
    Bin über die Suchmaschine in diesem Forum gelandet und habe beim Durchstöbern schon einige Antworten auf Fragen, die sich mir stellen, erhalten. Auch schon Informationen vom FA bekommen. Aber so richtig helfen die mir nicht weiter.

    Daher hier mal ein Versuch:

    Ich bin hauptberuflich im Personalwesen tätig (unselbständig).
    Nebenberuflich ab und an als freie Mitarbeiterin bei einem Pädagogischen Institut, für das ich auf Honorarbasis (Werkvertrag) Gutachten erstelle.

    Bis hierher ist alles ohne Probleme. Die Nebentätigkeit ist genehmigt und die Besteuerung der Honorare erfolgt jährlich im Rahmen der Einkommenssteuererklärung.

    Jetzt aber mein Problem, da ich mich doch schon absichern will:

    Mein Hobby (bisher "Liebhaberei") ist die Bildende Kunst.

    Für mich ergibt sich die Möglichkeit, ab ca. Frühjahr 2007

    1. ggf. Ausstellungen mit Verkauf von eigenen Bildern (Originale; "Drucke" sind keine beabsichtigt) durchzuführen. Aber auch ohne konkrete Ausstellungsplanung habe ich schon vereinzelte Anfragen zum Verkauf meiner Bilder erhalten. Bisher hatte ich einen Teil meiner Bilder an Familie, gute Freunde oder Kollegen verschenkt. Daher ergab sich für mich gar keine Frage nach evtl. Steuerpflicht oder Sonder- bzw. Werbungskosten. Zukünftig möchte ich meinen "Überschuss" bzw. neue Bilder mitunter auch gerne verkaufen können.

    2. auf Anfrage oder bei Interesse Malkurse an Wochenenden (insbesondere Einzelkurse sind vorgesehen) durchzuführen. Interesse wurde schon bekundet, so dass ich mich jetzt ernsthaft mit der Realisierung beschäftige.
    Seit einem Jahr habe ich einen Atelierplatz angemietet, weil in meiner kleinen Wohnung sonst alles "platzt". Da könnte ich auch die Einzelkurse durchführen.

    3. auch über eine noch zu gestaltende eigene Homepage Bilder zur Ausstellung und zum Verkauf anzubieten (eine entsprechende Domain habe ich schon reserviert)

    4. ferner ggf. auch über Auktionsplattformen wie ebay Originale anbieten (aber nur ferner, weil bei den kommerziellen Angeboten dort es sich nicht wirklich lohnt) Ggf. aber über einschlägige Plateaus


    Damit verbunden ergeben sich für mich nun folgende Frage:

    MUSS ich dann ein Gewerbe anmelden?
    Ich möchte o.g Aufgaben, wenn, dann nur nebenberuflich an Wochenenden durchführen. Und nicht als "Gewerbe";sondern eben bei Gelegenheit oder Bedarf als künstlerische Tätigkeit.

    Also konkret: Da ich ja dann wohl als "Kleinunternehmen" gelte und das mit der Abführung und Berechnung von Ust. von jährlichen Umsatz abhängt.....

    Aber brauche ich dazu einen Gewerbeschein, um meine Pläne umzusetzen? Die Frage stellt sich mir immer noch....

    Großfirmen wie Boesner und Co verlangen bei Bestellung oder Verkauf vor Ort
    eine Umsatzsteueridentifikationsnummer. Da sie nur an freie Künstler, Schulen und eben Fachfirmen verkaufen.

    Eine solche Nummer habe ich aber nicht. Ich möchte u.a. auch dort gerne einkaufen und das eingekaufte Material im Rahmen der Kurse anbieten, verwenden lassen bzw. sogar verkaufen.

    Von einer Bekannten, die das ebenso macht, weiß ich nur, dass sie eine UST-ID hat. Da ihr Steuerberater aber alles für sie macht, weiß sie nicht genau, ob ihre Tätigkeit als "Gewerbe" angemeldet werden musste. Sie meint "Nein".

    Bin total verwirrt :-)

    Für sachdienliche Hinweise wäre ich sehr dankbar

    Viele Grüße
    Gine
    Geändert von gineart (21.01.2007 um 13:24 Uhr)

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Aber brauche ich dazu einen Gewerbeschein, um meine Pläne umzusetzen? Die Frage stellt sich mir immer noch....
    so wie ich das sehe würde hier eine selbstständige Tätigkeit vorliegen und keine gewerbliche, so dass ein Gewerbe nicht anzumelden ist. Die freiberufliche Tätigkeit ist aber beim Finanzamt anzuzeigen.

    Eine UStID-Nr. kann beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden egal ob man Kleinunternehmer ist oder nicht.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Newbie gineart macht alles soweit korrekt Avatar von gineart
    Registriert seit
    Jan 2007
    Ort
    RheinMain
    Beiträge
    2
    Hallo Sven,

    viiiiiiiiiiiiiiielen Dank :-)
    Dann mache ich das doch glatt bzw. habe es ja mit meinen Anfragen beim FA eigentlich indirekt schon gemacht. Aber sicher ist sicher.

    Nochmals tausend Dank und bis bald mal wieder.

    Viele Grüße
    Evian

    Edit: Auch die ID beim Bundesamt beantragen :-)

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51