klar, wieso sollte es da Unterschiede geben.Muss ich für die Schule die MwSt draufschlagen?
§ 4 Nr. 21a UStG hat damit überhaupt nichts zu tun. Siehe AnlageGoogle sagt mir, dass der eine §4 UStG Abs. 21a, zum 31.12.2003 weggefallen ist.
Gruß
Sven
Hallo,
habe eine Schule als Kunde, die von mir einen Server bezieht.
Monatliche Miete.
Muss ich für die Schule die MwSt draufschlagen?
Die Schule selber meint, dass dies nicht üblich sei und mehrfach steuerfrei beliefert wurde.
Google sagt mir, dass der eine §4 UStG Abs. 21a, zum 31.12.2003 weggefallen ist.
Könnt ihr mir eine Handlungshilfe geben
Grüße,
Markus.
klar, wieso sollte es da Unterschiede geben.Muss ich für die Schule die MwSt draufschlagen?
§ 4 Nr. 21a UStG hat damit überhaupt nichts zu tun. Siehe AnlageGoogle sagt mir, dass der eine §4 UStG Abs. 21a, zum 31.12.2003 weggefallen ist.
Gruß
Sven
Geändert von SvenWeb (15.03.2007 um 15:51 Uhr)
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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