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Thema: geheiratet Steuererklärung?

  1. #1
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    geheiratet Steuererklärung?

    Hallo
    vielleicht kann man mir hier helfen.

    wir haben im Juni letzten sommer geheiratet, mein efrau hat klasse 5 und ihc klasse drei seitdem.

    Mus man wenn man dann die steuererklärung macht was besonderes dabei beachten? Im Elsterformular komme ich nämlich sogar auf eine nachzahlung der Lohnsteuer und das sollte doch eigentlich umgedreht sein wenn ich doch monatlich gesehen einen vorteil durch den gehaltsunterschied habe als bei 4 und 4.

    und muss in der Zeile 66 auf dem MAntelbogen unbedingt ja eingetragen werden? Unter welchen Umständen kann man dort nein ankreuzen?

  2. #2
    TP-Supporter Deacon Frost macht alles soweit korrekt Avatar von Deacon Frost
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    kann dazu nur sagen, dass es eher genauso laeuft.

    Wenn Du 4:4 hast, bezahlst Du meist mehr Lohnsteuer, als noetig und bekommst daher Geld heraus.
    Bei 5:3 kann es oft passieren, dass Du eben nicht genug bezahlst und daher beim Ausgleich nachzahlen musst...

  3. #3
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von XMM
    wenn ich doch monatlich gesehen einen vorteil durch den gehaltsunterschied habe als bei 4 und 4.
    Eben... du hast monatlich einen Vorteil und der wird u.U. am Jahresende ausgeglichen. Die Steuerbelastung bleibt nämlich die gleiche.

  4. #4
    TP-Member oerdiz ist auf einem guten Weg
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    Zitat Zitat von XMM
    und muss in der Zeile 66 auf dem MAntelbogen unbedingt ja eingetragen werden? Unter welchen Umständen kann man dort nein ankreuzen?
    Jeder, der steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberanteile etc. erhält, muss dort JA ankreuzen. Ein normaler sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer erhält diese Gelder in Form des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung. Zur Krankenkasse bspw. 14% zahlt der AG die Hälfte, ebenso Arbeitslosenvers, Rentenvers usw.

    Eine 2 und somit NEIN tragen diejenigen ein, die sich komplett selbst versichern müssen, Selbständige oder auch Gesellschafts-Geschäftsführer.

  5. #5
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    Der Wechsel unserer Steueklassen von 1 auf 3 und 5 ist auf der Lohnsteuerkarte vermerkt. Also von 01.01-31.05 klasse 1 und vom 01.06-31.12 klasse 3.

    Wird dieser vermerk von den Finanzbehörden berücksichtigt oder rechnen die die zuletzt eingetragene steuerklasse fürs ganze jahr runter so wie es wohl auch vom Elsterformular gemacht wird?

    Ich kann das nicht nachvollziehen, da die Empfehlung der Steuerklassenwahl (Onlinerechner) 3/5 zum Jahresausgleich zu einer nachzahlung von 400 euro führt.

    Es wird ja auch geraten aus steuerlicher sicht zum Ende eines Jahres zu Heiraten. Wie soll sich denn dieser vorteil darstellen?
    Geändert von XMM (23.01.2007 um 23:53 Uhr)

  6. #6
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    Zitat Zitat von XMM
    Es wird ja auch geraten aus steuerlicher sicht zum Ende eines Jahres zu Heiraten. Wie soll sich denn dieser vorteil darstellen?
    Weil eben die Steuerklasse dann schon für das ganze Jahr gilt und nicht nur für ein paar Monate. Wer also eh im Jan. oder Febr. heiraten will, sollte überlegen ob er dies doch schon im Dez. macht.

  7. #7
    TP-Member oerdiz ist auf einem guten Weg
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    Man sollte die Steuerklassen IV/IV wählen, da kann man sicher sein, dass, wenn keine anderen Einkünfte vorhanden, man nie nachzahlen muss.

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