§ 4 Abs. 5 Nr. 5 S. 2 EStG
Gruß
Sven
Hab da mal eine Frage bzgl. Berechnung der Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen.
Man muss ja länger als 8h unterwegs sein, um überhaupt eine Pauschale ansetzen zu können.
Wie verhält sich das denn dann, wenn ich z.b. um 17 Uhr aufbreche, dann aber erst gegen 3 oder 4 Uhr morgens des folgenden Tages nach hause komme.
An dem ersten Kalendertag bin ich ja "nur" 7 h unterwegs und dann am 2. Kalendetrag 3 bzw. 4 h. Zusammengefasst wären es aber 10/11 h und damit eine Pauschale ansetzbar.
Darf man in einem solchen Fall eine Pauschale geltend machen oder nicht?
Oder werden die 2 Kalendertage strikt voneinander getrennt, obwohl es sich um eine zusammenhängende Dienstreise handelt. Das wäre ja in der Hinsicht nicht gerecht, nur weil ich überwiegend spät abends tätig bin. Wäre ich tagsüber beruflich tätig, wäre ja das ganze kein Problem.
Da ich solche Reisen sehr oft habe, wäre das natürlich je nach Sachlage ein grosser Unterschied in der Berechnung meiner Reisekosten.
Weiss hier jemand eine Antwort darauf?
§ 4 Abs. 5 Nr. 5 S. 2 EStG
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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