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Thema: Fortbildungskosten

  1. #1
    TP-Newbie walle04 macht alles soweit korrekt
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    Fortbildungskosten

    Hallo
    bin hier neu,und habe eine Frage zm Steuerrecht.

    Habe mich ende 2005 ( November) für einen Fortbildungslehrgang der über 6 Monate ging angemeldet.

    Da die Bezahlung 2005 erfolgte habe ich es versäumt die Kosten bei der Einkommenssteuer 05 geltend zu machen habe ich noch eine Möglichkeit für die Steuererklärung o6 die Kosten zurück zu erstatten? Allenfals die Prüfungskosten die 06 angefallen sind liegen im Zeitrahmen.

    Kann mir jemand was dazu sagen ob ich noch ne Möglichkeit habe die Kosten
    zurück zu bekommen?

    Danke

    MfG Walle04

  2. #2
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    Die Kosten können in dem Jahr berücksichtigt werden in dem sie gezahlt wurden. Da dies im Jahr 05 war müsste man prüfen, ob ein Einspruch noch möglich ist. Dies dürfte für gewöhnlich nicht der Fall sein, evtl. steht aber ein Vermerk auf dem Steuerbescheid 2005 mit "... ergeht unter Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO ...".

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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