Die Kosten können in dem Jahr berücksichtigt werden in dem sie gezahlt wurden. Da dies im Jahr 05 war müsste man prüfen, ob ein Einspruch noch möglich ist. Dies dürfte für gewöhnlich nicht der Fall sein, evtl. steht aber ein Vermerk auf dem Steuerbescheid 2005 mit "... ergeht unter Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO ...".
Gruß
Sven


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren