So würde ich das auch interpretieren. Hört sich für mich so an, als würde man dem Verdacht der Scheinselbstständigkeit nachgehen. Sofern Dein Bruder noch an andere Leute Rechnungen geschrieben hat sollte das aber kein Thema sein.
Hi,
mein Bruder hat sich Ende 2004 selbstständig gemacht und noch eine Zeitlang für seinen alten AG auf Rechnung gearbeitet. Jetzt gabs beim alten AG ne Steuerprüfung und mein Bruder wurde aufgefordert zur Vorlage einer Kopie des Erlöskontos von 2004, also eine Aufschlüsselung des Posten Umsatzerlöse. Sehe ich das Richtig, dass das FA hier einfach nur die gestellten Rechnungen aufgelistet haben möchte? 2004 wurde lediglich eine EÜR angefertigt und keine Kontierung!
So würde ich das auch interpretieren. Hört sich für mich so an, als würde man dem Verdacht der Scheinselbstständigkeit nachgehen. Sofern Dein Bruder noch an andere Leute Rechnungen geschrieben hat sollte das aber kein Thema sein.
Das Finanzamt interessiert sich eher für die korrekte Erfassung von Einnahmen beim Steuerbürger. Scheinselbständigkeit und somit sozialversicherungsrechtliche Belange sind dem FA meist egal; natürlich wird es bei Auffallen die entspr. Mitteilungen an die zust. Stellen versenden.
Hier soll wohl geprüft werden, ob erhaltene Zahlungen auch beim Zahlungsempfänger erfasst wurden. In der Regel wird auch nicht mitgeteilt, um welche Höhe sich der Betrag handelt.
Hier macht man es ganz schlau und fordert einfach ein komplettes Erlöskonto.
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