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Thema: Kleinunternehmen mal zwei

  1. #1
    TP-Junior JaSoEIGHT macht alles soweit korrekt
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    Kleinunternehmen mal zwei

    Folgende Frage:

    Ist es möglich die Kleinunternehmerregelung auf zwei Personen abzuwälzen, wenn beide nen Gewerbeschein haben.

    Folgender Hintergrund: Man bietet ein Service an, wobei zwei Personen die Anbieter sind. Darf jetzt jeder der beiden Personen jeweils 17500€ Umsatz haben oder gilt es dann eher für das gesamte Angebot?

  2. #2
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    In dem Fall habt Ihr ja eine GbR, für die dann m. E. einmalig die 17.500 Euro gelten. Ansonsten könnte man ja durch hinzunahme weiterer "Freunde" in die GbR die Freigrenze beliebig nach oben schrauben.

  3. #3
    TP-Junior JaSoEIGHT macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank für deine Antwort - ich werde mich jetzt mal näher über die GbR informieren. Aber eine Frage hab ich noch - wofür steht m.E.?

  4. #4
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    meines Erachtens

  5. #5
    TP-Member oerdiz ist auf einem guten Weg
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    Um die Kleinunternehmereigenschaft nutzen zu können müsste jeder für sich in eigener "Regie" tätig werden.

  6. #6
    TP-Junior JaSoEIGHT macht alles soweit korrekt
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    so,hab mich jetzt nen bisschen näher mal beschäftigt mit GbR und dabei kommt jetzt vorerst eine Frage: Kann ich auch als GbR auf die Umsatzsteuer verzichten, solange ich unter 17500 € bleibe und das so dann auch "beantrage"?

    Edit: hmmm, der Eintrag über mir muss wohl gleichzeitig zu meiner Frage geschrieben worden sein...also müsste man es so machen, dass der erste zum Beispiel für seine Arbeit bezahlt wird und ein "neuer" Auftrag dann an den zweiten kommt?
    Wie ist es dann bei folgendem: Unternehmer 1 bekommt den kompletten Auftrag (so ist halt sein Angebot) - er macht sein Teil fertig und gibt dann den weiteren Rest in Auftrag bei Unternehmer 2 - wäre das möglich - eigentlich schon, oder? Und es wären dann auch Ausgaben für Unternehmer 1 (wegen der 17500 € Grenze)
    Geändert von JaSoEIGHT (24.01.2007 um 23:45 Uhr)

  7. #7
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    Die Ausgaben von 1 ändern ja nichts am Umsatz, der wird nach wie vor den gesamten Auftragsbetrag darstellen, sofern 1 alles mit dem Kunden abwickelt. Und den Auftrag dem Kunden gegenüber zu splitten schaut unprofessionell aus finde ich.

    Ich bin mir nicht sicher, ob eine GbR wirklich nicht als Kleinunternehmen geführt werden kann.

  8. #8
    TP-Member oerdiz ist auf einem guten Weg
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    Eine GbR besitzt Unternehmereigenschaft und kann auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

  9. #9
    TP-Member almrausch macht alles soweit korrekt
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    Warum überhaupt eine GbR? Wenn das jeder für sich als Einzelunternehmer macht, hat auch jeder die Grenze von 17.500 Euro.

  10. #10
    TP-Junior JaSoEIGHT macht alles soweit korrekt
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    nein, wir wollen es zusammen machen...soweit ist das auch schon klar..

    aber da der Thread noch mal oben ist: wie ist das mit Sozialabgaben? Hat man welche? Ich bin am Ende meiner Ausbildung, mein Bruder ist arbeitslos.

    Ich muss ja noch nicht, solang ich in der Ausbildung bin - aber wie schaut es danach aus, wenn man sich damit ein "Standbein" aufbauen will?

    Der Krankenkasse muss ich sowas auch melden, oder?

    Vielen Dank

  11. #11
    TP-Member oerdiz ist auf einem guten Weg
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    Ab ca. 345 € Einnahmen im Monat kann man die elterliche Familienversicherung nicht mehr in Anspruch nehmen.

    Ich glaube aber, für solche Fragen ist das das falsche Forum.

    Evtl. mal bei www.recht.de versuchen...

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