Genaugenommen wird dann ja jeder, der Provisionen bekommt, zum Gewerbetreibenden, oder?
angenommen ich habe nen kleinunternehmen und will ne seite hochziehen, wo nutzer inhalte bereitstellen.
diese können andere wiederum gegen bezahlung einsehen... sprich sie laden ihr guthaben auf und fertig - sie bekommen zugriff auf die inhalte der anderen.
die nutzer die inhalte reingestllt haben, sollen ne beteiligung bekommen, von dem was mit ihren inhalten erwirtschaftet wird.
geht das so einfach, weil wie läuft das mit der abrechnung... im prinzip sind ja alle kunden der plattform... laden geld hoch... bezahlen für inhalte und wollen mitkassieren. darf ich denen dann einfach deren beträge auszahlen oder wie ist das mit rechnung oder ähnlichem?
Genaugenommen wird dann ja jeder, der Provisionen bekommt, zum Gewerbetreibenden, oder?
weiss ich ja nicht...
also normalerweise ist es ja so auf seiten, das nutzer für inhalte bzw. funktionalitäten zahlen, die der betreiber anbietet.
hier solln nutzer inhalte erzeugen, und für die inhalte der anderen zahlen. die inhalte für die bezahlt wurden, dafür soll es beteiligungen geben.
was wäre denn, wenn der nutzer dieses guthaben virtuell gutgeschrieben bekommt? und da man ja guthaben einzahlen bzw abbuchen könnte, würde man dieses umgehen mit dem gewerbetreibenden?
Guthaben / Verdienst wird immer gleich behandelt, egal ob "virtuell" oder auf das Bankkonto ausgezahlt.was wäre denn, wenn der nutzer dieses guthaben virtuell gutgeschrieben bekommt? und da man ja guthaben einzahlen bzw abbuchen könnte, würde man dieses umgehen mit dem gewerbetreibenden?
und das heisst?
kann man nicht sagen, das die geld verdienen, weil sie die plattform mit leben füllen...
Geld verdient man immer, in dem man was macht. Wenn Du mir einen Tip gibst, wie ich für's Nichtstun Geld bekomme, nur her damit.
ja aber wenn die virtuelles guthaben bekommen, was sie wieder abbuchen können! müssen alle nen gewerbe haben oder kann man das anders regeln... evntl ne rechnung, weil sie plattform genutzt haben und durch die vielzahl der nutzung erträge reinkamen...
oder würde es gehen, wenn man ne limited macht - sprich der standort im uk ist... kann man so das umgehn
irgendwie muss man doch nutzern geld ausschütten können als lockmittel ohne das diese evntl nen gewerbe haben?!
Virtuelles Guthaben, das man auszahlen kann - ist doch letztendlich auch nicht anders als ein Bankkonto. Selbst ein Geldschein stellt genaugenommen nur einen virtuellen Wert dar.
Was meinst Du mit Rechnung???
Mit der Geschäftsform änderst Du da gar nichts.
Solche Bonuszahlungen gibt es ja an verschiedenen Stellen. Gut, Payback und so ist etwas anders, da es da ja als Rabatt vermarktet wird. Aber einige Umfrage-Dienstleister im Netz bieten ja Sammelpunkte als Anreiz für Meinungsumfragen. In wie weit die Teilnehmer das dann genaugenommen versteuern müssten (ich vermute eigentlich immer) kann ich nicht sicher sagen.
Bei diesen Umfragen geht es halt um den Gegenwert von durchschnittlich ein paar Cent im Monat, wenn die User bei Dir beliebig Content schaffen können und dafür Geld bekommen, kann dabei halt auch ein beliebig höher Betrag zusammen kommen (übrigens auch ein Faktor den Du beachten solltest: Was, wenn die Leute alle hochladen und was von Dir bekommen, aber keiner liest und somit keine Einnahmen da sind?).
http://xxxxxxxxxxxxx.de/
Wie sieht das eigentlich bei solchen Seiten aus? Mal davon abgesehn, das man da gar keine AGBs im klassischen Sinne sieht! Die Unterscheiden dort in Mitglieder und Amateure (Models). Letztere können eine Gewinnbeteilung bekommen - per Abrechnung.
Geht das? oder machen die dort eine privaten Provisionsvertrag?
[url von Thomas ausgexxxxt]
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