Wie wäre es mal mit ordentlich formulierten Fragen?
Die Bestimmungen des Jugendschutzes etc. sind natürlich einzuhalten, genaues dürfte in den entsprechenden Gesetzen nachzulesen sein.
Was die Rechte angeht gibt es zum einen das Recht am eigenen Bild der fotografierten Personen sowie das Recht an den Bildern als solche. Für beide Punkte mußt Du abklären, dass die entsprechenden Genehmigungen vorliegen.


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