gar nix, gibt keine Zölle oder sonstwas in der EU![]()
Hallo,
was muss ich beachten wenn ich ins europäische Ausland z. B. Frankreich verkaufen will (Wert unter 200 €)
gar nix, gibt keine Zölle oder sonstwas in der EU![]()
Danke.
Brauch ich eine EU-Steuernummer/UST-ID oder reicht eine ganz normale Steuernummer?
normale St.-Nr. reicht, USt.-ID brauchst du zwingend lediglich für den sog. "innergemeinschaftlichen B2B-Handel"
wenn du nur mit Endverbrauchern (B2C) zu tun hast, erübrigt sich die
USt-ID ist allerdings mittlerweile üblich und kost ja auch nix
Vieleicht hast Du meinen anderen Beitrag auch gelesen, bis jetzt habe ich noch keine Steuer-Nr.:
Gilt das ins Ausland auch?Hallo, kann ich jetzt Bereits verkaufen und Rechnungen schreiben bevor ich eine Steuernummer vom FA erhalten habe?
Ja, das geht.
Danke. Muss irgendein Hinweis oder sonst was auf die Rechnung? Was schreibe ich bis dahin ins Impressum?
Wenn Rechnungen ohne Umsatzsteuer geschrieben werden, muss auch keine Steuernummer auf die Rechnung.
Geändert von Tester-Weiden (25.01.2007 um 22:27 Uhr)
Du meinst aber jetzt die nomale Steuernummer und nicht die USt.-ID, oder?
Ja ich mein die Steuernummer, hab am 02.01.07 ein Gewerbe angemeldet und warte jetzt auf Post vom FA.
Endkunden interessieren sich gewöhnlich nicht für eine Steuernummer, können eh keine Vorsteuer ziehen, insofern erst mal egal.
korrekt buchen und dem FA hinterher angeben musst du natürlich unabhängig davon trotzdem
Für dein Impressum ist lt. TDG nur die Angabe einer USt.-ID Pflicht, falls vorhanden, deine normale St-Nr. brauchst du sowieso nicht im Impressum anzugeben, ist immer freiwillig![]()
Danke schon mal.
Wie wäre das jetzt wenn ich UST ausweise, dann verkaufe ich ja UST-frei ins Ausland und dort wird es versteuert.
Wer muss sich um die versteuerung im ausland kümmern?
Du mußt nur die UST-ID vom Käufer anfordern, sobald er Dir die gegeben hat ist er für die Versteuerung im Ausland zuständig. Das einzige was Du machen musst ist nur beim Versand ins nicht-EU Ausland, die Zolldeklaration ordentlich zu machen - was aber ja *eigentlich* eh selbstverständlich sein sollte.
Und wie ist es bei privaten Kunden/Endverbrauchern?Zitat von ThomasMo
Die behandelst du wie Kunden in Dtschl.
bitte § 14a Abs. 3 S. 2 UStG lesenZitat von ThomasMo
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14a.html
Die UStID vom leistenden Unternehmer und die des Leistungsempfängers ist anzugeben. Es sei denn der leistende Unternehmer ist Kleinunternehmer, dann darf er seine eigene UStID-Nr. nicht angeben, vgl. § 19 Abs. 1 S. 4 UStG.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Das der leistende Unternehmer seine angeben muß hatte ich als selbstverstädnlich erachtet![]()
ach so![]()
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)