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Thema: Und noch eine Frage, Haftung für Transport

  1. #1
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    Und noch eine Frage, Haftung für Transport

    Hallo,

    als gewerblicher Verkäufer muss ich die Haftung für den Transport übernehmen oder?

    Die Frage ist nur wenn der Käufer das Packet annimmt und unterschreibt und keine Beschädigung der Verpackung bemängelt zalt das Transportunternehmen in der Regel nicht.

    Wer hat die Beweispflicht, muss ich zahlen wenn nichts beim übergeben des Packets bemängelt wurde?

  2. #2
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    Ist das Paket äußerlich beschädigt oder liegt nur eine Beschädigung der Ware vor? Im ersten Fall muß der Empfänger das ganze normalerweise schnellstmöglich (idealerweise beim Annehmen der Sendung) bemängeln, wobei m. E. Du als Versender dafür zuständig bist, das dem Spediteur zu melden. Liegt nur eine "innere Beschädigung" vor, zahlt idR eh kein Transportunternehmen, da die sichere Verpackung der Ware in Deine Zuständigkeit fällt.

  3. #3
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    Zitat Zitat von ThomasMo
    Ist das Paket äußerlich beschädigt oder liegt nur eine Beschädigung der Ware vor? Im ersten Fall muß der Empfänger das ganze normalerweise schnellstmöglich (idealerweise beim Annehmen der Sendung) bemängeln, wobei m. E. Du als Versender dafür zuständig bist, das dem Spediteur zu melden. Liegt nur eine "innere Beschädigung" vor, zahlt idR eh kein Transportunternehmen, da die sichere Verpackung der Ware in Deine Zuständigkeit fällt.
    Danke, bei wem liegt denn die Beweispflicht bei "inneren Beschädigungen"?

  4. #4
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    Bei Dir - was nicht einfach ist. Siehe dazu auch den Artikel über ebay-Bewertungen in der aktuellen c't

  5. #5
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    Zitat Zitat von ThomasMo
    Bei Dir - was nicht einfach ist. Siehe dazu auch den Artikel über ebay-Bewertungen in der aktuellen c't
    Das dürfte wohl wirklich schwierig sein, da bräuchte ich ja bei jedem Packet einen Zeugen. Oder reicht es aus wenn man die Ware vor dem Versenden kontrolliert?

    Was meinst Du mit c´t?

  6. #6
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    In der c't wird ein Gerichtsurteil erwähnt, in dem der Versender einen Zeugen hatte, das Gericht aber am Ende gesagt hat, dass nicht entscheidend ist, in welchem Zustand die Ware beim Verpacken war, sondern in welchem Zustand sie ist, wenn der Kunde auspackt. Viel Spaß, das im Zweifelsfall zu beweisen...

  7. #7
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    Das sind ja Aussichten

  8. #8
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    Deshalb gibt es z.B. entsprechende AGB... Pflicht des Kunden bei Übernahme der Ware vom Versanddienstleister diese sofort äußerlich auf Beschädigungen zu überprüfen, dies im Falle vom Versandunternehmen bestätigen zu lassen, Fristen für das ganze etc. pp.

  9. #9
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    Das mit äußerlichen Beschädigungen am Karton ist klar, es geht aber um beschädigte Ware in äußerlich unbeschädigten Transportverpackungen.

  10. #10
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    Zitat Zitat von ThomasMo
    Das mit äußerlichen Beschädigungen am Karton ist klar, es geht aber um beschädigte Ware in äußerlich unbeschädigten Transportverpackungen.
    Ich hab dir ja auch nicht widersprochen ... als Versender muss man halt seine Ware ordentlich verpacken und mit den teils rabiaten Behandlungen der Dienstleister rechnen.

  11. #11
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    Exakt das ist letztendlich der Punkt Leider haben einige Leute noch nie was von Luftpolsterfolie und ählichen hilfreichen Dingen gehört...

    Leider bleibt halt ein gewisses Risiko mit unehrlichen Kunden, aber das hat man nun mal.

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