Ist das Paket äußerlich beschädigt oder liegt nur eine Beschädigung der Ware vor? Im ersten Fall muß der Empfänger das ganze normalerweise schnellstmöglich (idealerweise beim Annehmen der Sendung) bemängeln, wobei m. E. Du als Versender dafür zuständig bist, das dem Spediteur zu melden. Liegt nur eine "innere Beschädigung" vor, zahlt idR eh kein Transportunternehmen, da die sichere Verpackung der Ware in Deine Zuständigkeit fällt.


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... als Versender muss man halt seine Ware ordentlich verpacken und mit den teils rabiaten Behandlungen der Dienstleister rechnen.
Leider haben einige Leute noch nie was von Luftpolsterfolie und ählichen hilfreichen Dingen gehört...