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Thema: Einspruch gegen staedtischen Abgabenbescheid !?

  1. #1
    TP-Newbie Meike Dormhagen macht alles soweit korrekt
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    1

    Exclamation Einspruch gegen staedtischen Abgabenbescheid !?

    Hallo,

    ich brauche mal Hilfe - wir haben gebaut - erschlossen ist unser Grundstück durch eine Staedtische Strasse, an die wir auf 9 Meter Laenge angrenzen. Diese Strasse ist wohl so klein und schmal, dass weder Muellwagen, noch Kehrwagen, geschweige denn ein Schneeschieber hinein faehrt (nur am Rande erwähnt unsere Baufirma hatte kein Problem auch Sattelzuege hinein zu manövrieren.

    Bei einem Anruf bei der Stadt um eine Muelltonne zu bestellen sprach man auch kurz ueber sonstige Abgaben, laut Stadt - wuerde die Strasse nicht gereinigt, also fallen auch keine Kosten an.

    Jetzt erreichte uns aber unser erster Abgabenbescheid und wir waeren fast hinten rueber gefallen - wir werden als Anlieger betrachtet und muessen uns an den Reinigungskosten und dem Winterdienst der Vorgelagerten Strasse, von der unsere Abzweigt, die aber den gleichen Namen hat, beteiligen - und jetzt kommt es, mit der Länge unseres Grundstueckesseite, die in Richtung der Strasse liegt - was ziemlich genau 60 Meter sind. Zwischen unserer Grundstuecksseite und der Strasse befinden sich aber fuenf Nachbargrundstuecke:

    |S| N1 |
    |T| N2 |
    |R| N3 | WIR
    |A| N4 |
    |S| N5 |
    |S T R A S S E
    |E |

    Ist das rechtens ? - Koennen wir dagegen Einspruch erheben - wie muss so ein Schreiben aussehen ?

    Bezueglich des Winterdienstes, den wir auch fuer diese 60 Meter bezahlen sollen, muessen wir auch noch eine 5% erhoehung in Kauf nehmen um die Fehlgelder der letzten 3 Jahre die fuer den Winterdienst entstanden sind Fehlbetraege auszugleichen.

    Es kann ja nicht meine Schuld sein, dass die Stadt unsere Strasse nicht reinigt und auch keinen Winterdienst einsetzt - und Altlasten koennen ja wohl auch nicht mir Zulasten gelegt werden, oder ? - Ich wohne ja erst seit diesem Jahr dort - und habe mit dem was davor war ja wohl nichts zu tun, oder ???

    Bitte helft mir !!!
    Die Zeit draengt, da eine Frist eingehalten werden muss - wie formuliert man sowas und hat das ueberhaupt Aussicht auf Erfolg - oder soll man sofort einen Anwalt konsultieren ?

    Ist das ein Einspruch oder Widerspruch und muss ich trotzdem erstmal zahlen ?

    Danke und Gruss,
    --Meike
    Geändert von Meike Dormhagen (26.01.2007 um 13:34 Uhr)

  2. #2
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    das lässt sich hier wohl kaum beantworten

    zum einen ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt (was ist gebührenpflichtig usw.)

    und die Details regelt jede Kommune in einer eigenen, kommunalen Satzung (ich bin seit etlichen Jahren Kommunalpolitiker, darf mich mit unserer Satzung auch mal ab und an rumschlagen )

    Das wirst du also nur im Gespräch mit deiner Stadtverwaltung klären können.

    Wenn das erfolglos bleiben sollte: die meisten Kommunen haben eine "Beschwerdestelle", wo sich jeder dran wenden kann, der sich ungerecht behandelt fühlt.
    Wenn es sowas bei euch nicht gibt, musst du dich leider vom Sachbearbeiter "nach oben" durcharbeiten (Amtsleiter, Dezernent, Bürgermeister)
    Oder einen Kommunalpolitiker suchen, der sich der Sache annimmt

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