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Thema: Einkaufen bevor Gewerbe offiziell startet?

  1. #1
    TP-Junior benny2505 macht alles soweit korrekt
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    Einkaufen bevor Gewerbe offiziell startet?

    Guten Abend,

    wir haben heute den Antrag fürs Gewerbe (Musikanlagenverleih), das zum 01.02.07 starten soll gestellt.

    Jetzt habe ich vor vierzehn Tagen schon eine Endstufe und ein Mischpult günstig über ebay kaufen. Un heute habe ich schon voller Elan eine Bestellung bei einem Online-Technikhandel platziert.

    Folgendes Frage stelle ich mir gerade:

    Kann ich die Teile eigentlich mit die die EÜR aufnehmen, obwohl das Gewerbe noch garnicht offiziell läuft? Oder muss ich die Teile als Privateinlage mit reinnehmen?

    Wir wollen keinen Vorsteuerabzug. Brauche ich zwangsweise einen Kaufbeleg, oder reicht die Ebay bestätigung?

    Danke erstmal.

  2. #2
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    Kann ich die Teile eigentlich mit die die EÜR aufnehmen, obwohl das Gewerbe noch garnicht offiziell läuft? Oder muss ich die Teile als Privateinlage mit reinnehmen?
    das Steuerrecht interessiert sich nicht für das was auf der Gewerbeanmeldung steht. Entscheidend ist das erste Auftreten am Markt. Dies kann der erste Einkauf sein, die ersten Informationsrecherchen im Internet oder sonstwas. Das sind alles Kosten, die mit dem Betrieb zusammenhängen.

    Wir wollen keinen Vorsteuerabzug. Brauche ich zwangsweise einen Kaufbeleg, oder reicht die Ebay bestätigung?
    Wenn der VoSt-Abzug irrelevant ist reicht die EBay-Bestätigung.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Junior benny2505 macht alles soweit korrekt
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    Ok, danke.

    Eine Sache noch: Angenommen wir kaufen eine Anlage für den Verleih, die teurer als 410 € ist, muss ich diese dann abschreiben? Oder mache ich das nur mit Betriebsmaterial?

  4. #4
    TP-Junior benny2505 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Sven
    das Steuerrecht interessiert sich nicht für das was auf der Gewerbeanmeldung steht. Entscheidend ist das erste Auftreten am Markt. Dies kann der erste Einkauf sein, die ersten Informationsrecherchen im Internet oder sonstwas. Das sind alles Kosten, die mit dem Betrieb zusammenhängen.

    Wenn der VoSt-Abzug irrelevant ist reicht die EBay-Bestätigung.

    Gruß
    Sven
    Es genügt doch, wenn auf dem Ebaybeleg nur mein Name auftaucht und nicht auch noch der meines Partners, oder?

    Muss ich grundsätzlich als GbR meine Waren kaufen, oder genügt als Rechnungsempfänger mein Name.

    Sorry, habe aber noch keinen passenden Thread gefunden.

  5. #5
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    Angenommen wir kaufen eine Anlage für den Verleih, die teurer als 410 € ist, muss ich diese dann abschreiben?
    ja, da es Anlagevermögen darstellt.

    Muss ich grundsätzlich als GbR meine Waren kaufen, oder genügt als Rechnungsempfänger mein Name.
    die Einkäufe müssen auf die GbR lauten.

    Gruß
    Sven
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  6. #6
    TP-Newbie Elegancec macht alles soweit korrekt
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    Hallo ich habe eine ähnliche Frage:

    Für unsere Anlage haben wir nun auch Gewerbe angemeldet,
    Gmbh und Co KG.

    Nun meine Frage:

    Wenn ich nun Waren einkaufen möchte, z.B. Nahrungsmittel in geringen Mengen, wie wird damit umgegangen a für den Betrieb oder b für Privat?

    Und wie sieht es nun aus, Ersatzteile für die zweite Hälfte des Betriebes, der nicht zur Gmbh und Co KG gehört bzw. für Privat, gibt es da gewisse Grenzen oder ist es gar nicht möglich bzw. wird es später als Privat herausgerechnet?

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