das Steuerrecht interessiert sich nicht für das was auf der Gewerbeanmeldung steht. Entscheidend ist das erste Auftreten am Markt. Dies kann der erste Einkauf sein, die ersten Informationsrecherchen im Internet oder sonstwas. Das sind alles Kosten, die mit dem Betrieb zusammenhängen.Kann ich die Teile eigentlich mit die die EÜR aufnehmen, obwohl das Gewerbe noch garnicht offiziell läuft? Oder muss ich die Teile als Privateinlage mit reinnehmen?
Wenn der VoSt-Abzug irrelevant ist reicht die EBay-Bestätigung.Wir wollen keinen Vorsteuerabzug. Brauche ich zwangsweise einen Kaufbeleg, oder reicht die Ebay bestätigung?
Gruß
Sven


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