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Thema: Anwalt verweigert Treuhandüberweisung.

  1. #1
    TP-Newbie bendo macht alles soweit korrekt Avatar von bendo
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    Anwalt verweigert Treuhandüberweisung.

    Hallo,

    bin noch ganz neu hier und versuche Antworten zu finden.

    Folgendes Problem:

    Bei Ebay ersteigerte ein Mitglied von mir ein Besteck von WMF. Als sie das Paket erhielt wurde sie unzufrieden. Angeblich wäre es total alt, zerkratz usw., drohte sofort mit Anwalt und Co.
    2 Emails wurden ausgetauscht, darauf hin bekam ich Post vom Anwalt.

    Ich erklärte ihm, dass das Besteck in einem gebrauchtem Zustand ist, dies auch aufgeführt war und keine richtige Kommunikation zwischen ihr und mir enstanden war, aber ich wäre bereit, das Besteck zurückzunehmen, aber nicht bereit die Anwaltskosten zu tragen.

    Ferner würde ich über eine Treuhandgesellschaft das Paket annehmen, nachschauen, ob nicht mit diversen Mitteln ( Säure, was weiß ich) daran gearbeitet wurde. Danach, wenn alles okay ist, würde ich das Geld frei geben.

    Dies lehnt aber seine Mandantin strickt ab. Warum, frage ich mich nun?

    Wichtigste Frage aber:
    Ist es mir erlaubt, den Rücküberweisungsweg frei zu entscheiden, oder kann er wirklich vor Gericht ziehen, weil ich Treuhand machen will? Ich bin zahlungswillig, aber ich möchte eine Absicherung haben. Nicht das die mir das Besteck total kaputt gemacht haben.

    Wäre toll, wenn ich darauf eine Antwort bekäme.

    lg bendo

  2. #2
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    Hast du dort gewerblich gehandelt? Hast du als Privater das Rückgaberecht und die 1jährige Gewährleistung ausgeschlossen?

  3. #3
    TP-Newbie bendo macht alles soweit korrekt Avatar von bendo
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    Hallo Dorintia,

    vielen Dank für die schnelle Antwort/Frage.
    Ich bin ein "einfach so privat Verkäufer". Es stand : "gebraucht" drin und auch der typische Satz: Ich verkaufe privat, von daher keine Garantie, Gewährleistung, Umtausch usw.

    Ich möchte ja das Besteck zurücknehmen, habe nur Angst, dass die damit was angestellt haben. Es gibt ja so Putzwahn/Desinfektionswahnfrauen. Von daher möchte ich mit Treuhand überweisen, falls es wirklich beschädigt ist und ich dann die A....karte ziehe.

    Frage mich auch warum die darauf nicht eingehen? Wenn einer nichts zu verbergen hat, finde ich diese Alternative der Zahlung ganz gut.

    lg bendo

  4. #4
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    Schreib dem Anwalt oder ebay das du entsprechend auf diese Punkte hingewiesen hast und gar nichts zurücknehmen musst. Und auch warum du Bedenken hast, deshalb Treuhand usw. Ansonsten könne sie dir das Besteck ja auch versichert zurückschicken und du überweist das Geld nach Prüfung zurück. Das sich überhaupt 'nen Anwalt damit beschäftigt...

  5. #5
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Ich würde dem Anwalt jetzt ein nettes Schreiben schicken, dass Du schon mehr angeboten hast, als in Deiner Pflicht steht, und Du zu keinen weiteren Zugeständnissen bereit bist und eine Frist setzten, sich innerhalb von 14 Tagen auf die von Dir vorgeschlagene Art der Rückabwicklung einzulassen oder das Besteck zu behalten. Sofern Du in der Beschreibung bei ebay keine unrichtigen Angaben zum Zustand gemacht hast und Du nicht "mehr auf ebay verkaufst, als für einen Privatmann üblich" sehe ich auch keine großen Risiken für Dich.

    Hast Du evtl. Zeugen, wie das Besteck zum Zeitpunkt des Versands aussah?

  6. #6
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    Hi Dorintia,

    ich weiß auch nicht, warum sich Anwälte damit beschäftigen. Das blockiert nur die Gerichte und ich finde die sollten richtige Kriminelle verurteilen und sich darum kümmern, aber durch solche Lapalien kommen sie ja kaum noch dazu.
    Ich werde ihnen schreiben, dass sie auf meine Konditionen eingehen müssen oder sie sollen es behalten. Immerhin stand alles im Profil drin.
    Danke dir.

    bendo

  7. #7
    TP-Newbie bendo macht alles soweit korrekt Avatar von bendo
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    Hallo ThomasMo,

    auch dir danke. Ja, ich finde deine Worte grandios. Ich denke mir schon, ich bin sehr kulant und die nur Angst haben, dass ich sage es sieht nicht so aus, wie vor dem Verschicken.

    Zeugen habe ich auch. Ein Freundespäarchen und meine Tochter, die ist 16 Jahre. Mittlerweile muss man das ja fast auch. Da war es aber eher Zufall.

    Die bestehen zwar darauf, das ich eine arglistige Täuschung gemacht habe, aber das ist wirklich Blödsinn. Ich habe schon einiges bei Ebay privat verkauft und all meine Bewertungen sind positiv. Und wenn, dann bin ich so ehrlich und zähle jeden kleinsten Kratzer auf. Ich will ja auch keinen Schund bekommen.

    lg

    bendo

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