Ohne mich mit dem § und dem Angebot beschäftigt zu haben... du kannst von einer Rechnung die keine USt. enthält/auf der keine ausgewiesen ist, auch keine Vorsteuer ziehen.... 285 € - 19% = 239,50 €
Hallo zusammen,
ich habe die Tage mein Gewerbe angemeldet und komme nun nicht drumherum, mir die ein oder andere Software zuzulegen. Unter anderem das MS Office Paket.
Hier mal zwei Links von ein und dem selben Anbieter:
Link 1
Hier bietet er das Paket für 249,90 EUR an und gibt an, dass er nach § 25a (UStG) eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellt.
Link 2
Hier nun für für 285,00 EUR und Rechnung mit ausgewiesener Umsatststeuer.
Habe das bei mehreren anderen Anbietern auch gesehen, verstehe aber den Zusammenhang mit dem § nicht. Da steht irgendwas von Steuerbefreiung für Träger der Jugendhilfe etc.
Ich würde natürlich lieber die Version für 249,90 EUR erwerben und davon die Vorsteuer abziehen...
Kann mir das mal jemand in einfachen Worten erklären?
Gruß
Dominik Marquardt
Ohne mich mit dem § und dem Angebot beschäftigt zu haben... du kannst von einer Rechnung die keine USt. enthält/auf der keine ausgewiesen ist, auch keine Vorsteuer ziehen.... 285 € - 19% = 239,50 €
Hallo dorintia,
danke für die Info. Mir ist bekannt, dass ich bei solchen Rechnungen keine VSt ziehen darf.
Ich hab auch zwischenzeitlich festgestellt, dass ich den § irgendwie falsch nachgelesen habe. Mir war bislang eigentlich nur die Regelung nach § 19 (Kleinunternehmerregelung) bekannt.
Gruß
Dominik Marquardt
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