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Thema: BWA / Entnahmen und Einlagen

  1. #1
    TP-Member ninchen1083 macht alles soweit korrekt
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    BWA / Entnahmen und Einlagen

    Hallo zusammen,

    ich buche mit dem Kontenrahmen SKR 03. Kurze Frage – auf welche Konten bucht ihr Privatentnahmen und Privateinlagen ? Bei mir gibt es zwei verschiedene.

    Entnahmen und Einlagen dürfen ja nicht als Aufwandskonto bzw. Ausgabenkonto angelegt sein, das heißt in einer BWA tauchen die nirgends auf !??

    Mein Banker war etwas unzufrieden mit dem Ergebnis der BWA, weil ja in diesem die Entnahmen (also Unternehmerlohn) nicht berücksichtigt ist. Das heißt das Ergebnis der BWA schmälert sich nochmals um die Entnahmen.

    Jetzt bin ich etwas verwirrt, weil steuerrechtlich zählt man die Entnahmen wieder hinzu und die Einlagen ab. Aber das ist ja nur zum Errechnen der Einkommensteuer.

    Gruß Nina

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von ninchen1083
    ich buche mit dem Kontenrahmen SKR 03. Kurze Frage – auf welche Konten bucht ihr Privatentnahmen und Privateinlagen ? Bei mir gibt es zwei verschiedene.
    Die Privatkonten finden sich im 1800- und 1900er-Bereich. Bsp. 1800 Privatentnahme und 1890 Privateinlage

    Zitat Zitat von ninchen1083
    Entnahmen und Einlagen dürfen ja nicht als Aufwandskonto bzw. Ausgabenkonto angelegt sein, das heißt in einer BWA tauchen die nirgends auf !??
    Stimmt, in der BWA haben die nichts verloren.

    Zitat Zitat von ninchen1083
    Mein Banker war etwas unzufrieden mit dem Ergebnis der BWA, weil ja in diesem die Entnahmen (also Unternehmerlohn) nicht berücksichtigt ist. Das heißt das Ergebnis der BWA schmälert sich nochmals um die Entnahmen.
    Was denn für ein Unternehmerlohn? Bist du Einzelunternehmer? Dein "Lohn" ist der Gewinn. Mit dem kannst du machen was du willst.

    Man hat jedoch die Möglichkeit kalkulatorischen Unternehmerlohn zu buchen, aber m.E. ist das nicht erforderlich.

    Zitat Zitat von ninchen1083
    Jetzt bin ich etwas verwirrt, weil steuerrechtlich zählt man die Entnahmen wieder hinzu und die Einlagen ab. Aber das ist ja nur zum Errechnen der Einkommensteuer.
    Bei Bilanzierung (Betriebsvermögensvergleich) ja. Aber bei der Einnahmeüberschussrechnung werden die Privatentnahmen nicht berücksichtigt (Einnahmen - Ausgaben = Gewinn)

    Gruß
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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  3. #3
    TP-Member ninchen1083 macht alles soweit korrekt
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    Hallo Matthias,

    sorry dass ich auf das Thema nochmal zurückkomme, aber ich war jetzt längere Zeit nicht online.

    Es handelt sich um einen Einzelunternehmer. Es gibt ja bei Einezlunternehmen in dem Sinne keine Lohn für den Unternehmer, das weiß ich schon. Aber der Unternehmer entnimmt sich jeden Monat einen Betrag für die private Lebensführung. Diesen Betrag buche ich als Entnahme. Oder wie soll ich das in Zukunft erfassen ?

    Wenn also diese Geldentnahmen bei der EST nicht berücksichtigt werden, wären die ja steuerfrei. Dass kann doch nicht logisch sein, sonst könnte der Unternehmer ja das Konto jeden Monat für private Zwecke plündern und müsste so gut wie nichts versteuern. ODer habe ich einen Denkfehler ?

    Bitte um Abhilfe
    Danke Nina

  4. #4
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von ninchen1083
    sorry dass ich auf das Thema nochmal zurückkomme, aber ich war jetzt längere Zeit nicht online.
    Bin momentan selber nicht so oft online...

    Zitat Zitat von ninchen1083
    Aber der Unternehmer entnimmt sich jeden Monat einen Betrag für die private Lebensführung. Diesen Betrag buche ich als Entnahme. Oder wie soll ich das in Zukunft erfassen ?
    So ist das auch richtig. Dafür sind ja die Konten im 1800er Bereich.

    Zitat Zitat von ninchen1083
    Wenn also diese Geldentnahmen bei der EST nicht berücksichtigt werden, wären die ja steuerfrei. Dass kann doch nicht logisch sein, sonst könnte der Unternehmer ja das Konto jeden Monat für private Zwecke plündern und müsste so gut wie nichts versteuern. ODer habe ich einen Denkfehler ?
    Eben nicht. Dadurch, das die Privatentnahmen den Gewinn nicht mindern, verändert sich die Höhe des Gewinns nicht.

    Ich versuche das mal anhand eines Beispiels zu erklären:

    Im Jahr 01 habe ich Einnahmen von 100.000,- und Ausgaben von 40.000,-. Das macht einen Gewinn von 60.000,-. Wenn ich nun 50.000,- privat entnehme, dann habe ich zwar nur noch 10.000,- auf dem Konto, muss mit der Einkommensteuererklärung jedoch die 60.000,- Gewinn versteuern.

    Dein Bänker möchte wahrscheinlich nicht den steuerlichen Gewinn unterm Strich sehen, sondern das was Dir nach abzug aller Lebenskosten noch Bleibt... (vermute ich)

    Gruß,

    Matthias
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  5. #5
    TP-Member ninchen1083 macht alles soweit korrekt
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    Hallo Matthias,

    ooh du weißt soviel - wo wohnst du denn ?

    Man, das ganze Zeug macht mich noch wahnsinnig.

    Ich dachte immer die E-Ü Rechnung ist einfach....aber wahrscheinlich mach ich mir auch nur zuviele Gedanken. Ich schick die Daten eh an den Steuerberater und der soll glotzen was rauskommt.

    also wenn ich dann die BWA rauslasse kommt ja der Gewinn raus, ohne die Entnahmen. Und der Bänker sagt dann : Oh das ist nur ein Gewinn von 3.000 - da geht ja noch ihr Lohn weg - wie wollen Sie dann den Kredit zurückbezahlen.

    Also wenn mein System nen Gewinn von 3000 rausspuckt sind da die Entnahmen nicht berücksichtigt. Also jetzt mal nur für den Bänker:

    +3.000 Gewinn -30.000 Entnahmen = -27.000€

    Und fürs FA:

    +3.000 + 30.000 = +33.000 zu versteuerndes Einkommen.

    Bei Einlagen nehme ich mal an, wird es dasselbe sein , oder ?
    Es handelt sich allerdings nicht um Geldeinlagen sondern Sacheinlagen.

  6. #6
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
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    Das alte Problem als Selbständiger, wenn man einen Kredit will.
    Für Banken sieht das alles immer ziemlich schlecht aus und aus diesem Grund ist es ja auch so verdammt schwierig, von denen einen Kredit zu bekommen.
    Diese Sätze: das ist aber zu wenig, um den Kredit zu tilgen, kenne ich.
    Banken wollen einfach einen soliden, gleichförmigen, nachvollziehbaren Geldfluss sehen. Bei diesen Zahlenschiebereien einer EÜR und diesen komischen schwankenden Einnahmen über das Jahr gesehen, sind die recht schnell überfordert und sagen nur noch lapidar: Leider können wir Ihrem Wunsch nicht entsprechen!

  7. #7
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Hallo Nina,

    Zitat Zitat von ninchen1083
    [...]wo wohnst du denn ?
    Ich wohne in Solingen und du?

    Zitat Zitat von ninchen1083
    also wenn ich dann die BWA rauslasse kommt ja der Gewinn raus, ohne die Entnahmen. Und der Bänker sagt dann : Oh das ist nur ein Gewinn von 3.000 - da geht ja noch ihr Lohn weg - wie wollen Sie dann den Kredit zurückbezahlen.
    Also BWA heißt eigentlich betriebswirtschaftliche Auswertung... Die BWA ist quasi eine vorläufige EÜR.

    Wenn du dem Bänker die BWA vorlegst, dann sieht er ja den Gewinn von 3.000,-. Wenn du Ihm dann dazu sagst, das du 1.500,- entnommen hast, dann sieht er ja, das von dem Gewinn noch 1.500,- da sind. Damit kann dann die Bank bedient werden.

    Zitat Zitat von ninchen1083
    Also wenn mein System nen Gewinn von 3000 rausspuckt sind da die Entnahmen nicht berücksichtigt.
    richtig. Nicht berücksichtigt heißt in diesem Fall, das der Gewinn durch die Entnahmen nicht gemindert wurde.

    Zitat Zitat von ninchen1083
    Also jetzt mal nur für den Bänker:

    +3.000 Gewinn -30.000 Entnahmen = -27.000€
    Wenn du 3.000,- Gewinn hast, kannst du doch auch maximal den Gewinn entnehmen, mehr ist ja nicht da...

    Zitat Zitat von ninchen1083
    Und fürs FA:

    +3.000 + 30.000 = +33.000 zu versteuerndes Einkommen.

    Bei Einlagen nehme ich mal an, wird es dasselbe sein , oder ?
    Es handelt sich allerdings nicht um Geldeinlagen sondern Sacheinlagen.
    Du gehst glaube ich davon aus, dass dein Programm bei dem Gewinn die Entnahmen bereits abgezogen hat, richtig?

    Dem ist aber nicht so, dein Programm rechnet Einnahmen-Ausgaben=Gewinn oder Verlust.

    Die Entnahmen haben da keinen Einfluss drauf.

    Zitat Zitat von ninchen1083
    Bei Einlagen nehme ich mal an, wird es dasselbe sein , oder ? Es handelt sich allerdings nicht um Geldeinlagen sondern Sacheinlagen.
    Einlagen haben in der BWA und auch in der EÜR nichts zu suchen... damit meine ich, sie erhöhen den Winn nicht.

    Hoffe ich konnte das jetzt ein bischen verständlich erklären...

    Gruß
    Matthias
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  8. #8
    TP-Member ninchen1083 macht alles soweit korrekt
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    Ja ja, die Bänker. Bei mir ist es so, der Kredit wurde schon gewährt. Von der Bürgschaftsbank (da Existenzgründer), die ja zu 80% bürgt und die wollen jetzt halt dauernd BWA´s sehn.

  9. #9
    TP-Member ninchen1083 macht alles soweit korrekt
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    Ich wohne in Renningen - in der Nähe von Stuttgart, weiß gar nicht wo Solingen liegt

    Ok, in der BWA sind keine Entnahmen/Einlagen enthalten.

    Aber in meinem Fall war es so:

    Es wurde ein Darlehen gewährt von der Bürgschaftsbank. Es wurde dafür ein Businessplan erstellt. Indem auch der Lohn für den Unternehmer mitberechnet war. Also Einnahmen, minus Ausgaben , minus Lohn für Angestellte und Unternehmer. Dann sollte im ersten Jahr ein Gewinn von +.5000 rauskommen (also die Entnahmen schon abgezogen.)

    Und tatsächlich hab ich lt. BWA einen Gewinn von +3000 und es wurden im laufenden Jahr vom Unternehmer rund 30.000 entnommen und etwa 15.000 sacheinlagen getätigt.

    Im Businessplan wurde ein Vorlauf von etwa 6 Monaten errechnet für Löhne, die im Kreditbetrag enthalten waren, deswegen konnte sie schon mehr entnehmen.


    Nina

  10. #10
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    Zitat Zitat von ninchen1083
    Ich wohne in Renningen - in der Nähe von Stuttgart, weiß gar nicht wo Solingen liegt
    Solingen, die Klingenstadt, liegt in NRW, in der Nähe von Düsseldorf...

    Zitat Zitat von ninchen1083
    Aber in meinem Fall war es so:

    Es wurde ein Darlehen gewährt von der Bürgschaftsbank. Es wurde dafür ein Businessplan erstellt. Indem auch der Lohn für den Unternehmer mitberechnet war. Also Einnahmen, minus Ausgaben , minus Lohn für Angestellte und Unternehmer. Dann sollte im ersten Jahr ein Gewinn von +.5000 rauskommen (also die Entnahmen schon abgezogen.)
    Ja, bei der Erstellung eines Businessplanes wird das alles mit eingerechnet. Was dann da unterm Strich als Gewinn stehen bleibt kann dann zur Tilgung der Darlehen verwendet werden.

    Zitat Zitat von ninchen1083
    Und tatsächlich hab ich lt. BWA einen Gewinn von +3000 und es wurden im laufenden Jahr vom Unternehmer rund 30.000 entnommen und etwa 15.000 sacheinlagen getätigt.

    Im Businessplan wurde ein Vorlauf von etwa 6 Monaten errechnet für Löhne, die im Kreditbetrag enthalten waren, deswegen konnte sie schon mehr entnehmen.
    Hmm, also die Bank hat Geld ausgezahlt, welches man zum Teil auch als "Unternehmerlohn" verwenden kann, richtig?

    Also würden die Zahlen, die du der Bank mitteilst, ungefähr so aussehen...

    Einnahmen 100.000,-
    Ausgaben 97.000,-
    Gewinn 3.000,-

    Einlagen 15.000,-
    Entnahmen 30.000,-

    Den Entnahmen steht ja dann die Auszahlung des Darlehens gegenüber, von dem ja ein Teil für den "Unternehmerlohn" gedacht ist, richtig?

    Also wurden 30.000,- von der Darlehenssumme für den Lebensunterhalt" verwendet...

    Gruß,
    Matthias
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  11. #11
    TP-Member ninchen1083 macht alles soweit korrekt
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    Danke jetzt habe ich mich mal wieder ein wenig geographisch weitergebildet 

    Genau – das wurde so berechnet, dass ein Teil als Unternehmerlohn entnommen wird, weil sie ja sonst keine Einkünfte hat.

    Das ist alles etwas kompliziert, ja mehr oder weniger wurden 30t€ entnommen, aber auch für die Sachen die privat eingelegt wurden – Einrichtung wurde zum Teil privat gekauft, weil das Geld vom Kredit noch nicht da war.

    Als Beispiel (es handelt sich um einen Friseur) wurden Waschbecken gekauft, für 3.000€ vom privaten Konto bezahlt und als das Geld vom Kredit da war, wurde das Geld entnommen.

    Also eigentlich kann man sagen, dass dann nur 15.000 für die private Lebensführung entnommen wurden, da ja die anderen 15.000 für die privat bezahlte Einrichtung entnommen wurde. Aber ansonsten stimmen die Zahlen so.

    Danke für deine PN 

  12. #12
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    Zitat Zitat von ninchen1083
    Danke jetzt habe ich mich mal wieder ein wenig geographisch weitergebildet 
    Man lernt ja nie aus... :-)

    Zitat Zitat von ninchen1083
    Also eigentlich kann man sagen, dass dann nur 15.000 für die private Lebensführung entnommen wurden, da ja die anderen 15.000 für die privat bezahlte Einrichtung entnommen wurde. Aber ansonsten stimmen die Zahlen so.
    Jo, so ist das. Das andere sind ja dann auch Betriebsausgaben, bzw. die Abschreibung der Anlagegüter.

    Zitat Zitat von ninchen1083
    Danke für deine PN 
    Kein Problem...

    Gruß
    Matthias
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  13. #13
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    ich kenne mich mit der Auswertung von BWA's nicht aus. Aber gibt es da keinen Unterpunkt "Bewegungsbilanz". Da müsste man doch sehen können wieviel Privat verwendet wurde, zumal Mittelverwendung und Mittelherkunft aufgeführt werden. Oder habe ich das falsch in Erinnerung, Abi ist schon lange her?

    Gruß
    Sven
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  14. #14
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    Zitat Zitat von Sven
    ich kenne mich mit der Auswertung von BWA's nicht aus. Aber gibt es da keinen Unterpunkt "Bewegungsbilanz". Da müsste man doch sehen können wieviel Privat verwendet wurde, zumal Mittelverwendung und Mittelherkunft aufgeführt werden. Oder habe ich das falsch in Erinnerung, Abi ist schon lange her?

    Gruß
    Sven
    Beim Bilanzierer ja, aber bei einem 4 (3)er nicht. Da tauchen die Privatentnahmen nur in der SuSa auf.

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  15. #15
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