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Thema: Wann Abgang bei EG-Kartenzahlung

  1. #1
    TP-Member knuddelmausi2 macht alles soweit korrekt
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    32

    Question Wann Abgang bei EG-Kartenzahlung

    Hallo,

    ich wußte es früher mal, habe es jedoch leider vergessen.
    Ich versteuere nach vereinnahmten Entgelt.
    Ich habe leider vergessen, ob bei Zahlung mit EC-Karte das so wie eine Barzahlung behandelt wird, also Abgang am Tag der Zahlung mit EC-Karte oder ist der Tag wichtig, an dem der Betrag von meinem Konto abgebucht wird?

    Ich mache gerade meine Steuererklärung und da ist mir leider aufgefallen, dass ich in den letzten Monaten die Kartenzahlungen im Monat wo es vom Konto abgezogen wurde berücksichtigt habe und in den ersten Monaten in dem Zeitraum wo ich mit der Karte bezahlt habe. Es handelt sich hierbei immer nur um 6 bis 9 Cent.

    Jetzt frage ich mich jedoch, ob ich wegen diesen paar Cent jetzt wirklich für fast jede 2. Umsatzsteuervoranmeldung 2006 eine berichtigte Voranmeldung abgeben soll. Ist das nicht egal, ob die paar Cent nun im Mai, statt April berücksichtigt wurden. Was ratet ihr mir?

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Ich habe leider vergessen, ob bei Zahlung mit EC-Karte das so wie eine Barzahlung behandelt wird, also Abgang am Tag der Zahlung mit EC-Karte oder ist der Tag wichtig, an dem der Betrag von meinem Konto abgebucht wird?
    ich würde den Tag der Wertstellung als maßgebend erachten.

    Was ratet ihr mir?
    lohnt sich nicht.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Member oerdiz ist auf einem guten Weg
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    Abfluss ist immer dann, sobald nicht mehr über das Geld verfügt werden kann, bei Scheckzahlung z. B. bei Übergabe des Schecks, die Einlösung durch den anderen ist unbeachtlich.

  4. #4
    TP-Member knuddelmausi2 macht alles soweit korrekt
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    32
    Vielen Dank für eure Antworten.
    Ich habe auch noch mal beim Finanzamt angerufen.
    Der Herr meinte, dass ich keine Berichtigung abgeben muß, da sowieso alles in der Umsatzsteuerjahreserkärung drin ist. Es ist daher egal.

    Was den Zeitpunkt angeht, meinte er ich soll den Tag nehmen, an dem der Betrag von meinem Konto abgebucht wird.

    Danke für eur Hilfe

  5. #5
    TP-Member knuddelmausi2 macht alles soweit korrekt
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    32

    Question Einnahmen weichen in der Jahreserklärung von Voranmeldung ab

    Ich hätte da noch mal eine Frage.

    Bei den Umsatzsteuervoranmeldungen gebe ich als Einnahmen die Nettobeträge an und Elster berechnet automatisch die Umsatzsteuer.
    Die berechnete Umsatzsteuer stimmt ja nie mit den selbst berechneten Zahlen überein, da man im Elster als Einnahmen nur volle Zahlen ohne Centbeträge angibt.

    Gerade war ich bei der Umsatzsteuerjahreserklärung etwas verwirrt, warum ich hier als Einnahmen 2109 stehen habe und bei meinen Voranmeldungen einen Betrag von insgesamt 2106 versteuert habe. Da ist mir aber wieder das mit den Centbeträgen eingefallen. Da ich in der Jahreserklärung den Betrag aus Excel übernommen habe und hier all die Monate auch die Centbeträge mit berücksichtigt werden, habe ich hier nun 3 Euro mehr stehen.

    Ich bin jetzt am grübeln, gebe ich in der Jahreserklärung nun den Betrag aus Excel ein, also die 2109 Euro oder übernehme ich die Einnahmen aus den Voranmeldungen, wo keine Centbeträge berücksichtig wurden und gebe 2106 an?

    Mensch ist das ganze kompliziert.

    Ich schätze mal ich nehme die Einnahmen aus den Voranmeldungen, denn hier komme ich ganz genau auf einen Betrag von 0 Euro.
    Wenn ich die berechneten Einnahmen aus Excel übernehme, muß ich 48 Cent nachzahlen.
    Also nehme ich die Zahlen aus den Voranmeldungen, ist das richtig so?
    Geändert von knuddelmausi2 (31.01.2007 um 16:57 Uhr)

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