M.E. nach ja. Keine Rechnung i.S.d. §14 UStG, Folge: Kein Vorsteuerabzug.Zitat von HIOB
Gruß,
Matthias
hallo zusammen.
habe mich im letzten jahr als freiberuflicher grafik-designer mit kleinunternehmerstatus selbstständig gemacht. ab 2007 bin ich aber umsatzsteuerpflichtig. jetzt hab ich folgende frage für meine buchführung/umsatzsteuervoranmeldung:
eine rechnung aus dezember 2006 (ohne umsatzsteuerausweisung, da kleinunternehmer) wurde im Januar 2007 bezahlt. wie gehe ich jetzt also mit dem betrag für die umsatzsteuervoranmeldung für januar 2007 um? kann ich ihn für die umsatzsteuervoranmeldung ignorieren, da er noch zu anderen konditionen aus dem letzten jahr resultiert?
hoffe auf eure hilfe, da ich noch nicht ganz den durchblick in punkto buchführung und umsatzsteuer habe!
M.E. nach ja. Keine Rechnung i.S.d. §14 UStG, Folge: Kein Vorsteuerabzug.Zitat von HIOB
Gruß,
Matthias
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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