[JSA 1.0]Was ist jetzt richtig???
Grds. ist die Vermietung von Gebäuden steuerfrei. Es besteht jedoch die Möglichkeit zur Umsatzsteuerpflicht zu optieren, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist und das Grundstück für Zwecke verwendet wird, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Dann kann USt in Rechnung gestellt werden, die sich der Leistungsempfänger dann als Vorsteuer abzieht.
Je nachdem wirkt sich also die USt-Erhöhung auch auf den Mietpreis aus.
Gruß
Sven


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