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Thema: Mehrwertsteuererhöhung auf Miete

  1. #1
    TP-Junior Nicole77 macht alles soweit korrekt
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    Mehrwertsteuererhöhung auf Miete

    Ich habe im Netz gelesen, das es auf die Kaltmiete keine Mehrwertsteuererhöhung gibt. Ich zahle jetzt aber 3% mehr für meine Geschäftsräume, andere Geschäfte in der gegend haben keine Erhöhung bekommen. Was ist jetzt richtig???

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Was ist jetzt richtig???
    [JSA 1.0]

    Grds. ist die Vermietung von Gebäuden steuerfrei. Es besteht jedoch die Möglichkeit zur Umsatzsteuerpflicht zu optieren, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist und das Grundstück für Zwecke verwendet wird, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Dann kann USt in Rechnung gestellt werden, die sich der Leistungsempfänger dann als Vorsteuer abzieht.

    Je nachdem wirkt sich also die USt-Erhöhung auch auf den Mietpreis aus.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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