getreidemuehlen
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 01.02.2007, 10:07   #1
Don
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2004
Don ist auf einem guten Weg

Frist für Rechnungsstellung?


Hallo zusammen,

existiert eigentlich eine wie auch immer geartete gesetzliche Regelung, nach der Rechnungen dem Leistungsempfänger innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Erhalt der Leistung auszustellen sind oder ergibt sich Entsprechendes nur durch die (mittlerweile) dreijährige Regelverjährung? Wie schaut es in diesem Zusammenhang mit § 14 Abs. 2 UStG aus?

Danke vorab!

Don
Don ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 01.02.2007, 12:47   #2
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
6 Monate Frist hab' ich im Kopf, später muss der Empfänger eine Rechnung nicht mehr akzeptieren, kann es aber
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2007, 13:03   #3
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
6 Monate Frist hab' ich im Kopf, später muss der Empfänger eine Rechnung nicht mehr akzeptieren, kann es aber
anders herum, dann kann der unternehmerische Kunde keine Rechnung mehr von dir verlangen. Zahlen muss er den Betrag sowieso, nur den Vorsteuerabzug hat er nur mit Rechnung und daher wird er schön auf diese Frist achten.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2007, 14:26   #4
wys
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2004
wys bringt sich richtig einwys bringt sich richtig ein
Mal nachgehakt: Welche Konsequenzen für den Rechnungsempfänger oder mich hat es eigentlich, wenn ich unter eine Rechnung heute (1.2.2007) schreibe: Leistungsdatum 1.8.2006 - 1.2.2007? Das ist mir bislang noch nicht klar geworden.

Grund dieser Frage: Ich handle Kleinkram (laufende Arbeiten an einer Website) bislang so, dass ich die kleineren Leistungen mit Datum notiere, und nach einer gewissen Zeit dann gesammelt in Rechnung stelle.

lg
wys
__________________
Ich sag mal: OMmmmm ....

Geändert von wys (01.02.2007 um 14:45 Uhr).
wys ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2007, 22:43   #5
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
es gibt keinen Leistungszeitraum, nur ein Leistungsdatum.
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2007, 08:08   #6
wys
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2004
wys bringt sich richtig einwys bringt sich richtig ein
Hmm ... und das bedeutet?

Wenn ich fortlaufende Leistungen erbringe und gesammelt in Rechnung stelle, kann ich ja eigentlich schlecht drunter schreiben "Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum", oder doch?

Beispiel Telekom-Rechnung: "Verbindungen vom ... bis ..."

lg
wys
__________________
Ich sag mal: OMmmmm ....
wys ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2007, 12:26   #7
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
In der Telekomrechnung steht aber auf dem Einzelverbindungsnachweis jeder Betrag mit Datum und Uhrzeit aufgeschlüsselt drauf. Außerdem geht es da um eine Dienstleistung und keine Lieferung eines Produkts. Könnte mir vorstellen, dass es daran liegt.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2007, 12:57   #8
wys
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2004
wys bringt sich richtig einwys bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von ThomasMo
Könnte mir vorstellen, dass es daran liegt.
Japp, ich mir auch. Deshalb dachte ich mir, frage ich doch mal nach. Auch ich bin ja Dienstleister, wie ein Dachdecker im Handwerk auch. Aber vielleicht habe ich auch den Begriff "Dienstleistung" bislang falsch interpretiert. Vielleicht ist das ganze Thema aber auch einmal mehr vom "Gesetzgeber" nicht so wirklich klar definiert.

lg
wys
__________________
Ich sag mal: OMmmmm ....
wys ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2007, 13:59   #9
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Evtl. auch eine Frage der Vertragsgestaltung?!?
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2007, 14:07   #10
wys
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2004
wys bringt sich richtig einwys bringt sich richtig ein
Die Vertragsgestaltung ist geregelt. Die Frage bleibt aber (und ist vermutlich mehr akademischer Natur): Was schreibt man in die Rechnung anstatt "Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum" und welche Konsequenzen hat das? Vertragsgestaltung interessiert das FA vermutlich rein gar nicht.

lg
wys
__________________
Ich sag mal: OMmmmm ....
wys ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.03.2007, 12:50   #11
Don
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2004
Don ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von Sven
anders herum, dann kann der unternehmerische Kunde keine Rechnung mehr von dir verlangen. Zahlen muss er den Betrag sowieso, nur den Vorsteuerabzug hat er nur mit Rechnung und daher wird er schön auf diese Frist achten.

Gruß
Sven
Hallo Sven,

da Du just in diesem Thread erneut auf den im Eingangsbeitrag von mir ins Spiel gebrachten § 14 Abs. 2 UStG verwiesen hast, muss ich hier doch noch einmal nachhaken. Im UStG heißt es an der entsprechenden Stelle:
Zitat:
Soweit [der Unternehmer] einen Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person ausführt, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen.
Nun mag es an der speziellen Formulierung in Kombination mit meiner mangelnden Vertrautheit mit Gesetzestexten liegen - für mich klingt dies jedoch auch nach zigmaligem Lesen so, als habe der leistende Unternehmer dem Leistungsempfänger innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen (ganz so also, wie von Thomas im zweiten Beitrag geschrieben) - also quasi eine Bringschuld des leistenden Unternehmers gegenüber dem Leistungsempfänger, wohingegen Dein oben zitierter Beitrag doch so zu verstehen ist, dass der Leistungsempfänger hinsichtlich der Rechnung eine Holschuld beim leistenden Unternehmer hat.

Übersehe ich da etwas? Verstehe ich ggf. die Formulierung "einen Umsatz an einen anderen Unternehmer ausführen" falsch? Stehe ich komplett auf der Leitung?

Danke vorab für etwaige Aufklärung
Don

Geändert von Don (11.03.2007 um 12:52 Uhr).
Don ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.03.2007, 20:28   #12
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Übersehe ich da etwas? Verstehe ich ggf. die Formulierung "einen Umsatz an einen anderen Unternehmer ausführen" falsch? Stehe ich komplett auf der Leitung?
Meine Formulierung oben ist insofern falsch.

Allerdings wird es dem leistenden Unternehmer egal sein wenn er sein Geld bekommen hat eine Rechnung auszustellen, insofern ist die Vorschrift für den Leistungsempfänger wesentlich interessanter. Dieser hat letztlich die Konsequenzen zu tragen, wenn er Vorsteuer geltend macht und keine Rechnung hat.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

Geändert von Sven (11.03.2007 um 21:19 Uhr).
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.03.2007, 21:09   #13
Don
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2004
Don ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von Sven
Meine Formulierung oben ist insofern falsch.

Allerdings wird es dem leistenden Unternehmer egal sein wenn er sein Geld bekommen hat eine Rechnung auszustellen, insofern ist die Vorschrift für den Leistungsempfänger wesentlich interessanter. Dieser hat letztlich die Konsequenzen zu tragen, wenn er Vorsteuer geltend macht und keine Rechnung hat.

Gruß
Sven

Gruß
Sven
Ah ... es wird Licht ... Es hätte mich jetzt doch auch ein wenig gewundert, wenn man als Leistungsempfänger zwar einen - im Zweifelsfalle ja wohl auch auf dem Rechtsweg durchsetzbaren - Anspruch auf eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Rechnung hat, nicht aber darauf, überhaupt eine zu erhalten bzw. dies innerhalb eines zumindest einigermaßen realistischen Zeitraumes nach Leistungserbringung.

Im meiner Frage zugrundeliegenden Fall ist noch kein Geld geflossen, da erst 2 1/2 Jahre (!) nach Leistungserbringung eine Rechnung kam (in der jedoch der Leistungszeitraum praktischer- wie unrichtigerweise auf exakt diese 2 1/2 Jahre ausgedehnt worden war) ... Zusätzlich problematisch in diesem Falle ist, dass das Unternehmen, das hier Leistungsempfänger/Rechnungsadressat ist, schon seit längerer Zeit gar nicht mehr existiert, so dass die Rechnung m.E. im Grunde auch buchhalterisch nicht mehr berücksichtigt werden kann.

Man könnte sich also, wenn ich das richtig verstehe, als Leistungsempfänger, dem erst nach dem 6-Monats-Zeitraum eine Rechnung zugeht, gegenüber dem leistenden Unternehmen auf § 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG berufen ...?
Don ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Recht & Co
Frist für Rechnungsstellung? Frist für Rechnungsstellung?
« Wie werden Schulungskosten angegeben? | Sofort absetzfähige Kosten »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:03 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67