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Thema: Total verwirrt ...

  1. #1
    TP-Newbie poisen23 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2007
    Beiträge
    1

    Total verwirrt ...

    Hallo bin neu hier und habe mich eben bissl hier durchgelesen!
    erstmal erkläre ich wie und was ich mache!

    Ich arbeite in einem teilzeit Angestelltenverhältniss. Habe ein Nebengewerbe laufen wo ich mir am wochenende etwas dazu verdiene. Bevor ich im angestelltenverhältniss angefangen habe war ich vollselbstständig und habe alles vom Steuerberater machen lassen!

    Habe ein Kleinunternehmen gemeldet da ich nicht über 17.500€ drüber komme, doch muß ich eine monatliche umsatzsteuervoranmeldung machen da ich durch mein letztes gewerbe für 5 Jahre eingestuft war!Meine Rechnungen stelle ich mit Mwst. aus!

    Jetzte meine Fragen:

    Was muß ich am Jahresende alles dem FA bringen?
    Einnahmeüberschussrechnung? Umsatzsteuererklärung?Einkommensteuererklärung? Lohnsteuerjahresausgleich?

    Bitte helft mir, verzweifel mittlerweile!
    Vielen Dank im vorraus

  2. #2
    TP-Member Lucie kann nur besser werden
    Registriert seit
    Jul 2006
    Ort
    Köln
    Beiträge
    67
    Schauen Sie mal in:
    www.klicktipps.de/gewerbe
    rein. Doirt sind Ihre Fragen zum größten Teil verständlich beantwortet!
    Lucie

  3. #3
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
    Registriert seit
    Apr 2006
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    Solingen
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    Zitat Zitat von poisen23
    Was muß ich am Jahresende alles dem FA bringen?
    Einnahmeüberschussrechnung? Umsatzsteuererklärung?Einkommensteuererklärung? Lohnsteuerjahresausgleich?
    EÜR = ja
    USt-Erklärung = ja
    ESt-Erklärung = ja (hieß früher mal Lohnsteuerjahresausgleich)

    Ggf. musst du auch eine Gewerbesteuererklärung abgeben (kommt auf dein Gewerbe und auf den Gewinn an)
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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