sofern Du die Istversteuerung (die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten) wählen kannst, würde ich mich dafür entscheiden. Solltest Du dich für die Sollbesteuerung (Besteuerung nach vereinbarten Entgelten) entscheiden und Dein Kunde zahlt mal doch nicht gleich, dann musst Du die USt ans FA abführen, obwohl Du noch kein Geld bekommen hast. Das ist bei der Istbesteuerung anders; dort zahlst Du die USt erst ans FA, wenn Du von Deinen Kunden Geld erhälst.
Gruß
Fridge


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Ich hatte mich dafür bei Elster angemeldet und habe zum einen online einen Schlüssel bekommen und sepearat per Post einen zweiten. Daraus musste ich dann einen Schlüssel erstellen und auf der Festplatte speichern. Ich habe damit dann quasi meine Einkommenssteuererklärung digital unterschrieben und brauchte keinen Papierkram beim FA abgeben (hatte eh nix an Belegen).
