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04.02.2007, 15:33
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Gummersbach
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Steuerliche Erfassung - Ist-/Sollversteuerung
Hallo zusammen,
ich sitze gerade vor dem Erfassungbogen und bin mir bei der Angabe der Ist- oder Sollversteuerung etwas unsicher.
Habe hier ein wenig gestöbert und bin zu folgender Erkenntnis gekommen:
Meine Kunden werden entweder bar, per Vorkasse oder per Überweisung ein paar Tage nach Rechnungsstellung bezahlen. Daher gehe ich davon aus, dass ich die Sollversteuerung wählen kann und dann jeweils bis zum 10. des Folgemonats meine Voranmeldung mache. Wenn ich den Kunden keine längeren Zahlungsziele einräume, dann macht die Istversteuerung meiner Meinung nach nicht notwendig.
Sehe ich das richtig?
Gruß
Dominik Marquardt
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06.02.2007, 12:01
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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sofern Du die Istversteuerung (die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten) wählen kannst, würde ich mich dafür entscheiden. Solltest Du dich für die Sollbesteuerung (Besteuerung nach vereinbarten Entgelten) entscheiden und Dein Kunde zahlt mal doch nicht gleich, dann musst Du die USt ans FA abführen, obwohl Du noch kein Geld bekommen hast. Das ist bei der Istbesteuerung anders; dort zahlst Du die USt erst ans FA, wenn Du von Deinen Kunden Geld erhälst.
Gruß
Fridge
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06.02.2007, 18:28
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Gummersbach
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Hallo fridge,
danke dir für die Auskunft! Habe heute mal bei unseren Damen aus der Buchhaltung ein paar Fragen gestellt. Die meinten auch, dass ich nach Möglichkeit die Istversteuerung wählen soll, wenn denn mal ein Kunde nicht zahlt... Habe ich dann auch mal brav angekreuzt.
Ich werde den Bogen jetzt gleich beim Finanzamt einwerfen.
Achja, passt nicht zur Frage aber vielleicht kannst du's auch beantworten:
Ich habe aus WISO Büro 2007 gerade die Umsatzsteuervoranmeldung für Januar gemacht (dummerweise am 31.01. ein Programm gekauft). Als Steuernummer habe ich meine bisherige Steuernummer als Arbeitnehmer eingetragen, die werde ich ja wohl behalten.
Laut Protokoll wurden die Daten per Elster übermittelt, Protokoll hab ich mir ebenso wie die Meldung ausgedruckt.
Muss ich jetzt noch was machen? Bei meiner Lohnsteuererklärung habe ich mit dieser digitalen Signatur bestätigt, dass ich es bin, hier musste ich nichts weiter machen. Die Daten gingen so raus. 
Macht wohl auch nix, wenn ich den Bogen noch nicht abgegeben habe, oder? Durch die Abgabe der Voranmeldung wäre der Punkt Kleinunternehmer ja dann auf jeden Fall geklärt.
Gruß
Dominik Marquardt
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06.02.2007, 18:55
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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Zitat:
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Zitat von dmarquardt
Ich habe aus WISO Büro 2007 gerade die Umsatzsteuervoranmeldung für Januar gemacht (dummerweise am 31.01. ein Programm gekauft).
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Wieso dummerweise??? Verstehe ich nicht.
Zitat:
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Zitat von dmarquardt
Als Steuernummer habe ich meine bisherige Steuernummer als Arbeitnehmer eingetragen, die werde ich ja wohl behalten.
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Die wirst Du nicht behalten, bekommst mit hoher Wahrscheinlichkeit eine neue Steuernummer.
Zitat:
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Zitat von dmarquardt
Muss ich jetzt noch was machen? Bei meiner Lohnsteuererklärung habe ich mit dieser digitalen Signatur bestätigt, dass ich es bin, hier musste ich nichts weiter machen. Die Daten gingen so raus. 
Macht wohl auch nix, wenn ich den Bogen noch nicht abgegeben habe, oder?
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Was Du hier schreibst verstehe ich auch nicht.
Eine Lohnsteuererklärung gibt es nicht. Entweder es handelt sich um
a) die Einkommensteuererklärung
b) die Lohnsteueranmeldung (wenn Du Personal hast und LSt abführen musst)
c) um einen Scherz oder
d) acht wat weiß ich, frag' mal den Jauch;
Joker sind aber schon verbraucht... 
SPaß beiseite, Du meinst bestimmt Deine Einkommensteuererklärung, die auch gerne als Lohnsteuerjahresausgleich bezeichnet wird, oder??
Aber warum Du etwas digital signiert hast ist mir schleierhaft, kläre mich mal auf.
Zitat:
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Zitat von dmarquardt
Durch die Abgabe der Voranmeldung wäre der Punkt Kleinunternehmer ja dann auf jeden Fall geklärt. 
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Wäre er das??? Wie verstehst Du das?? Wenn ich Deine Aussage fachlich richtig verstehe, meinst Du damit, dass Du durch die Abgabe einer USt-Voranmeldung auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest??!! Ich bin mir nicht sicher, ob das nicht von der USt-Jahreserklärung abhängt.
Zitat:
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Zitat von UStR247
247. Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG
(1) 1 Der Unternehmer kann dem Finanzamt erklären, dass er auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG verzichtet. 2 Er unterliegt damit der Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des Gesetzes. 3 Die Erklärung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG kann der Unternehmer bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung abgeben. 4 Im Einzelnen gilt hierzu Folgendes: - 1 Die Erklärung gilt vom Beginn des Kalenderjahres an, für das der Unternehmer sie abgegeben hat. 2 Beginnt der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit während des Kalenderjahres, gilt die Erklärung vom Beginn dieser Tätigkeit an.
- 1 Für die Erklärung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. 2 Berechnet der Unternehmer in den Voranmeldungen oder in der Steuererklärung für das Kalenderjahr die Steuer nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes, ist darin grundsätzlich eine Erklärung im Sinne des § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG zu erblicken (vgl. auch BFH-Urteile vom 19. 12. 1985 - BStBl 1986 II S. 420 - und vom 11. 12. 1997 - BStBl 1998 II S. 420). 3 In Zweifelsfällen ist der Unternehmer zu fragen, welcher Besteuerungsform er seine Umsätze unterwerfen will.
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ist es das was Du meinst??
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06.02.2007, 20:18
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Gummersbach
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Hallo fridge,
dann will ich mal deine Punkte beantworten:
Thema dummerweise: Hätte ja noch einen Tag warten können, dann hätte ich mir das für Januar gespart. War aber ein richtiges Schnäppchen, von daher okay.
Thema Steuernummer: Hmmm, ich hoffe mal, dass das mit der Umsatzsteuervoranmeldung jetzt nicht in die Hose geht. Vermutlich hätte ich die Daten vom FA nicht so schnell bekommen, dass ich fristgerechet meine Meldung hätte machen können.
Thema Lohnsteuer: Ich meinte auch die Einkommensteuererklärung.  Ich hatte mich dafür bei Elster angemeldet und habe zum einen online einen Schlüssel bekommen und sepearat per Post einen zweiten. Daraus musste ich dann einen Schlüssel erstellen und auf der Festplatte speichern. Ich habe damit dann quasi meine Einkommenssteuererklärung digital unterschrieben und brauchte keinen Papierkram beim FA abgeben (hatte eh nix an Belegen).
Thema Umsatzsteuer: Ich meine hier gelesen zu haben, dass ich mit der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung automatisch einen eventuell vorher bestehenen Kleinunternehmerstatus aufgebe. Genau so, wie du es zitierst.
Ich glaube, ich rufe die morgen mal an und erkundige mich wegen der Meldung. Neue Steuernummer wäre doch aber eigentlich nur Aufwand für das Finanzamt, oder? Ich bin ja bloß nebenberuflich tätig und beziehe weiterhin meine Anwesenheitsprämie meines Arbeitgebers.
Gruß
Dominik Marquardt
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06.02.2007, 20:46
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Thema Steuernummer: Hmmm, ich hoffe mal, dass das mit der Umsatzsteuervoranmeldung jetzt nicht in die Hose geht. Vermutlich hätte ich die Daten vom FA nicht so schnell bekommen, dass ich fristgerechet meine Meldung hätte machen können.
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wäre nicht dein Problem gewesen. Ein Anruf im Finanzamt hätte auf jeden Fall alles erklärt und zur Not gibt es immer noch den § 110 AO (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand).
Zitat:
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Thema Lohnsteuer: Ich meinte auch die Einkommensteuererklärung. Ich hatte mich dafür bei Elster angemeldet und habe zum einen online einen Schlüssel bekommen und sepearat per Post einen zweiten. Daraus musste ich dann einen Schlüssel erstellen und auf der Festplatte speichern. Ich habe damit dann quasi meine Einkommenssteuererklärung digital unterschrieben und brauchte keinen Papierkram beim FA abgeben (hatte eh nix an Belegen).
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ist das jetzt neu, dass Elster auch bei der Einkommensteuererklärung eine digitale Signatur anbietet. Ich kenne das nur bei LSt-Anmeldungen und USt-Voranmeldungen. Lief das dann auch über das Programm "ElsterFormular" oder über "ElsterOnline"??
Zitat:
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Zitat von fridge
Wäre er das??? Wie verstehst Du das?? Wenn ich Deine Aussage fachlich richtig verstehe, meinst Du damit, dass Du durch die Abgabe einer USt-Voranmeldung auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest??!! Ich bin mir nicht sicher, ob das nicht von der USt-Jahreserklärung abhängt.
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Auch Voranmeldungen können unanfechtbar werden, auch wenn diese unter Vorbehalt der Nachprüfung stehen. Insofern reicht da eine Voranmeldung aus um den Verzicht zu erklären. So sehe ich es zumindest.
Zitat:
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Ich glaube, ich rufe die morgen mal an und erkundige mich wegen der Meldung. Neue Steuernummer wäre doch aber eigentlich nur Aufwand für das Finanzamt, oder? Ich bin ja bloß nebenberuflich tätig und beziehe weiterhin meine Anwesenheitsprämie meines Arbeitgebers.
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Ein Anruf ist auf jeden Fall nicht schlecht, zumal man sicher geht, dass die Signale im Finanzamt gesetzt wurden und der PC die übertragenen Daten auch sicher verarbeiten kann.
Gruß
Sven
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06.02.2007, 20:49
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Gummersbach
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Hallo Sven,
ich musste mir für die Einkommenssteuererklärung das Programm "Elster-Formular 2006-2007" herunterladen. Da war es dann erforderlich, diese Signatur plus eine vorher vergebene PIN Nummer anzugeben bzw. einzugeben. Andernfalls kann man das wohl auch per Elster machen, muss seine Unterlagen aber denoch unterschrieben einschicken bzw. vorbeibringen.
Ich ruf die Jungs morgen mal an, vielleicht fahr ich auch kurz vorbei, ist bei mir um die Ecke...
Gruß
Dominik Marquardt
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18.04.2007, 00:25
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Niedersachsen
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Hallo,
habe hier zwar schon viel gelesen (mir brummt schon der Schädel), aber nicht die für mich passende Antwort gefunden:
Wenn ich die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehme, muss ich dann die Frage "7.3 Soll-/Istversteuerung der Entgelte" überhaupt ankreuzen?
Ich berechne doch gar keine Umsatzsteuer.
LG
Tanja
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18.04.2007, 00:32
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#9
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Kann ich dir nicht sagen, aber wenn du vorsichtshalber die Ist-Versteuerung ankreuzt hebst du dir keinen Bruch oder?
Und was ist, wenn du mal evtl. nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fällst?
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18.04.2007, 09:58
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#10
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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Zitat:
Zitat von ajnat_iramlov
Wenn ich die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehme, muss ich dann die Frage "7.3 Soll-/Istversteuerung der Entgelte" überhaupt ankreuzen?
Ich berechne doch gar keine Umsatzsteuer.
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Nein, brauchst du dann nicht ankreuzen. Wenn Du dann aber später die Grenzen der Kleinunternehmerregelung überschreitest, würdest Du automatisch in die Sollbesteuerung kommen, daher ist der Vorschlag von Dorintia sinnvoll.
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18.04.2007, 13:04
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#11
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Niedersachsen
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Dann werde ich das tun.
Danke für den TIP!!
Gruß
Tanja
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