das wäre die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1a UStG in Verbindung mit § 6 UStG.Ich kenne das aber nur von Lieferungen in Nicht EU Mitgliedsstaaten so.
Wer a sagt muss aber auch b sagen und daher steht in § 4 Nr. 1b UStG, dass die Lieferung an Unternehmer in andere EU-Staaten steuerfrei ist, wenn dieser in seinem Heimatland einen innergemeinschaftlichen Erwerb versteuert. Dies wird unterstellt wenn der unternehmerische EU-Kunde seine UStID-Nr. mitteilt.
Wenn man EU-weit handelt sollte man zumindest den Inhalt dieser PDF-Datei kennen.
http://www.traum-projekt.com/forum/a...innenmarkt.pdf
Gruß
Sven


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Er meint er könne die MwSt. in Österreich nicht absetzen und ich solle die MwSt. nicht berechnen. Ich kenne das aber nur von Lieferungen in Nicht EU Mitgliedsstaaten so. Oder gibt es da wieder Unterschiede zwischen Privat und gewerblich.
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