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Thema: Recht auf Namensnennung bei Webdesign?

  1. #1
    TP-Junior ranex13 macht alles soweit korrekt Avatar von ranex13
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    Recht auf Namensnennung bei Webdesign?

    Liebe Leute,
    nach Recherche in den Tiefen des TP-Archivs, muss ich doch noch eine Frage stellen, die ich so bislang noch nicht gefunden habe.
    Folgender Fall: Für einen Kunden habe ich eine Website gestaltet (zur privaten Nutzung), mit Fotos vom Kunden, die ich nachbereitet habe; das Design der Site ist von mir, im Impressum bin ich genannt, als derjenige, der die Site technisch realisiert hat.
    Nun wechselt der Kunde den Site-Betreuer und möchte den Hinweis auf mich als Gestalter der Site löschen.
    Hier nun meine Frage:
    ---besteht nicht ein Recht auf Nennung des Urhebers eines Werkes ?
    ---und (wenn ja, wie ich meine): gilt dies auch für eine Website ?
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar !
    Gruß,
    Ranex.
    Geändert von ranex13 (07.02.2007 um 18:39 Uhr)

  2. #2
    TP-Junior dmsolutions macht alles soweit korrekt
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    Hallo Ranex,
    also ich würde sagen, dass kommt ganz drauf an, wie du ihm die Webseite verkauft hast? Hast du ihm ein Nutzungsrecht eingeräumt oder die Eigentumsrechte? Habt ihr den Auftrag irgendwie schriftlich festgehalten?

    Liebe Grüße
    Danijel Mlinarevic
    DM Solutions
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  3. #3
    TP-Junior ranex13 macht alles soweit korrekt Avatar von ranex13
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    Hallo und ersteinmal vielen Dank für Deine Antwort !
    Also: eine schriftliche Vereinbarung besteht nicht, dementsprechend sind auch Nutzungs- bzw. Eigentumsrechte nicht eindeutig festgeschrieben. Das ist natürlich blöd, allerdings kam mir auch so ein renitenter Fall bislang noch nicht vor.
    Ich würde mal annehemn, dass er schon die Nutzungsrechte hat, so dass er natürlich die Website auch betreuen lassen kann von wem er will.
    Allerdings ändert sich ja dadurch nichts am Urheber des Designs.
    Soweit ich es verstanden habe, gibt es beim Urheberrecht eben auch das Recht auf Namensnennung. Oder habe ich das doch falsch verstanden bzw. trifft das nicht automatisch auch auf Webdesign zu?
    Fragt Ranex.

  4. #4
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    Das hängt eben von der Vertragskonstellation ab. Je nach Formulierung des Vertrages gibst Du diese Rechte an den Auftraggeber ab.

  5. #5
    TP-Junior ranex13 macht alles soweit korrekt Avatar von ranex13
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    Ja, das klibgt plausibel. Würde aber auch bedeuten, dass es, wenn es keine schriftliche Fixierung gibt, zumindest das Urheberrecht gilt und damit verbunden das Recht auf Namensnennung (würde ich meinen)...

  6. #6
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    Oder eben nicht, weil es eine reine Auftragsarbeit war. In der c't war das vor ein paar Wochen mal auf mehreren Seiten durchdiskutiert, kann mich aber leider nicht mehr so ganz daran erinnern.

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