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Thema: Rechnungen für Leistungen vor Gewerbeanmeldung?

  1. #1
    TP-Newbie moongate macht alles soweit korrekt
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    Rechnungen für Leistungen vor Gewerbeanmeldung?

    Hallo,

    ich habe ein Frage an Euch die mich gerade beschäftigt:
    Im Januar habe ich bereits für einen Kunden einige Arbeitsstunden geleistet und dabei festgestellt, daß das ganze eine langjährige größere Sache wird. Ich habe dann am 31.1.2007 deshalb ein Gewerbe angemeldet und (dummerweise) vergessen dies rückwirkend zu tun. Jetzt will ich natürlich eine Rechnung ausstellen. Daß man Ausgaben rückwirkend buchen kann hab ich ja gehört - aber Einnahmen? Was kann ich tun?

    Vielen Dank im Voraus!

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Daß man Ausgaben rückwirkend buchen kann hab ich ja gehört - aber Einnahmen? Was kann ich tun?
    egal ob Einnahmen oder Ausgaben. Das Steuerrecht ist unabhängig von der Gewerbeordnung, so dass das Datum der Gewerbeanmeldung völlig uninteressant ist. Die Rechnung kann ohne weiteres so ausgestellt werden.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Newbie moongate macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank, Du weiß gar nicht wie froh ich über diese Antwort bin!

  4. #4
    TP-Newbie moongate macht alles soweit korrekt
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    Hallo nochmals,

    heute habe ich den Fragebogen vom Finanzamt bekommen. Dort soll ich das Datum der Gründung angeben. Könnte ich hier nicht einfach den 1.1.2007 angeben? Oder muß dieses Datum mit dem in der Gewerbeanmeldung (31.1.2007) übereinstimmen?

    Vielen Dank,
    micha

  5. #5
    TP-Member Lucie kann nur besser werden
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    @Sven hat Ihre Frage doch schon beantwortet.
    Geben Sie im Fragebogen den 1.1. an
    Geändert von Lucie (12.02.2007 um 17:41 Uhr)

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