schau mal in meine Signatur unter Linkliste Steuerrecht. Da gibt es einige Dateien zum Thema.Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte, Habe natürlich auch schon selbst gesucht, aber leider nichts passendes dazu gefunden.
Gruß
Sven
Hallo zusammen,
ich habe ab 01.03.07 ein Einzelunternehmen angemeldet. Ich hafte also mit allem, was ich besitze und mache zudem von der Kleingewerberegelung KEINEN Gebrauch, weise also die USt. auf meinen Rechnungen aus. Nun meine Frage zu den Autos: Ich besitze einen PKW (6 Jahre alt) und einen Lieferwagen (12 Jahre alt), beide sind auf mich zugelassen. Der PKW wird ca. 50 Prozent für betriebliche Fahrten genutzt und der Transporter an die 90 Prozent. Wie und in welchem Umfang kann ich denn nun die Kosten (Sprit, Reparaturen, Steuer, Versicherung) für die beiden Fahrzeuge geltend machen? Muß ich ein Fahrtenbuch führen? Kann ich die Tankquittungen einfach als Ausgabe verbuchen und mir die Vorsteuer zurückholen?
Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte, Habe natürlich auch schon selbst gesucht, aber leider nichts passendes dazu gefunden.
Gruß
Felix
schau mal in meine Signatur unter Linkliste Steuerrecht. Da gibt es einige Dateien zum Thema.Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte, Habe natürlich auch schon selbst gesucht, aber leider nichts passendes dazu gefunden.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Hallo Sven,
danke für den Link, da hatte ich zuvor ja auch schon gesucht. Leider bezieht sich das meiste dort auf den "umgekehrten" Fall, also wenn ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen nutzt. Ich möchte ja nur wissen, wie ich als Einzelunternehmer meine beiden Autos kostenmäßig in der Firma unterbringen kann.
Gruß
Felix
das steht da auch mehr als ausführlich drin. Ansonsten nimm diese DateiIch möchte ja nur wissen, wie ich als Einzelunternehmer meine beiden Autos kostenmäßig in der Firma unterbringen kann.
Geändert von SvenWeb (15.08.2007 um 21:17 Uhr)
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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